Datum:
13. Juni 2023
Von:
Ulrich Janson
Damit die Interessen der Jugendlichen in einer Pfarrgemeinde angemessen vertreten werden, gibt es in den Pfarrgemeinderäten im Bistum Mainz die Funktion der Jugendvertreterin bzw. des Jugendvertreters. Die Jugendvertreterin / Der Jugendvertreter wird im Vorfeld zur Wahl von einer Jugendversammlung gewählt und in den PR (PGR) entsendet. Jugendvertreter/innen sind bereits wählbar, wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Nähere Informationen finden Sie unter: http://bistummainz.de/jugend/thema/mitgestalten/jugendversammlungen/index.html