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Nachrichten für Pfarrgemeinderatswahl 2024 im Bistum Mainz
Wer darf wählen?
12. Juli 2023
Im Bistum Mainz sind alle Katholiken ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wahlberechtigt. Sie müssen möglichst in der Pfarrgemeinde ihren Wohnsitz haben. Über die Wahl werden Sie rechtzeitig durch Ihre Pfarrgemeinde informiert. Sie möchten in einer anderen Pfarrei wählen? Für den Fall, dass Sie in einer anderen Pfarrgemeinde wählen möchten, weil Sie dort aktiv sind oder sich dort beheimatet fühlen, müssen Sie sich aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Wohnortpfarrei austragen lassen und dies im Wahllokal der „Wunsch“- Pfarrei nachweisen. Wenden Sie sich hierfür an Ihr Pfarrbüro! Am Wahltag verhindert? - Möglichkeit zur Briefwahl! Wer am Wahltag verhindert ist, kann bis zum vorletzten Tag vor dem Wahltermin im zuständigen Pfarrbüro Briefwahl beantragen. In vielen Pfarreien wird allgemeine Briefwahl durchgeführt. Das bedeutet, dass jeder wahlberechtigten Person die Briefwahlunterlagen automatisch zugestellt werden.
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Gemeinderäte in Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache
13. Juni 2023
In den Gemeinden anderer Muttersprachen im Bistum Mainz gibt es Gemeinderäte. Diese wurden gleichzeitig mit den Pfarrgemeinderäten neu gewählt. Im Rahmen der Pfarreiratswahl wählen diese als eine Gemeinde/ Wahlbezirk den Pfarreirat ihrer Pfarrei mit. MItglieder der muttersprachlichen Gemeinde, die außerhalb der Pfarrei wohnen, können sich zur Wahl eintragen lassen und besitzen dann ein doppeltes Wahlrecht (in der muttersprachlichen Gemeinde und in der Wohnortgemeinde).
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Jugendvertreterin und Jugendvertreter im PGR oder im Pfarreirat
13. Juni 2023
Damit die Interessen der Jugendlichen in einer Pfarrgemeinde angemessen vertreten werden, gibt es in den Pfarrgemeinderäten im Bistum Mainz die Funktion der Jugendvertreterin bzw. des Jugendvertreters. Die Jugendvertreterin / Der Jugendvertreter wird im Vorfeld zur Wahl von einer Jugendversammlung gewählt und in den PR (PGR) entsendet. Jugendvertreter/innen sind bereits wählbar, wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nähere Informationen finden Sie unter: http://bistummainz.de/jugend/thema/mitgestalten/jugendversammlungen/index.html
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Wer kann kandidieren?
13. Juni 2023
Im Bistum Mainz sind Katholiken ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wählbar. Sie müssen ordnungsgemäß zur Kandidatur vorgeschlagen sein und schriftlich ihr Einverständnis mit der Kandidatur erklärt haben. Wenn Sie kandidieren möchten, können Sie sich auch selbst vorschlagen. Sie können Ihren Namen in die Kandidatenbox (z.B. in der Kirche) werfen oder Sie sprechen jemanden aus dem Pfarrgemeinderat, den Pfarrer, oder den Wahlausschuss Ihrer Pfarrei direkt an. Wer kandidieren möchte, der braucht... Freude, Kirche der Zukunft zu gestalten Mut zu neuen Ideen Lust, neue Konzepte zu entwickeln und auszuprobieren Interesse am Netzwerken und Kontakte knüpfen Freude am Glauben und der Sorge für die Menschen Etwas Zeit Das Engagement im PR richtet sich nach den Interessen und zeitlichen Ressourcen der Mitglieder. Der Pfarreirat tagt in der Regel alle 6 - 8 Wochen. Um die Arbeit effektiver zu gestalten, können Ausschüsse und Projektgruppen gebildet werden.
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Der Pfarreirat
13. Juni 2023
Der Pfarreirat ist das pastorale Gremium auf der Ebene der neu gegründeten Pfarreien im Bistum Mainz. Er führt die Arbeit der bisherigen Pfarrgemeinderäte weiter. Er ist ein Gremium von ausgewählten Gläubigen und Mitgliedern kraft Amtes, das als solches das Volk Gottes der Pfarrei in der Vielfalt seiner Berufungen, Charismen und Dienste repräsentiert. Der Pfarreirat ist das zentrale Gremium der Beteiligung in der Pfarrei. In diesem Gremium sollen sich Pfarrer und die übrigen Mitglieder über die Angelegenheiten der Pfarrei informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen. Mit der Wahl am 16./17. März 2024 wurden im Bistum Mainz die ersten Pfarreiräte gewählt. Die Pfarreien, die am 01.01.2025 neu gründen, wählen am 22./23. März 2025.
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Pfarrgemeinderat
13. Juni 2023
Der Pfarrgemeinderat ist (bisher) das gewählte Laiengremium in einer katholischen Pfarrei. Je nach Größe der Gemeinde wurden im Bistum Mainz zwischen drei und elf Mitglieder direkt in den Pfarrgemeinderat gewählt. Außerdem kann der Rat weitere Mitglieder hinzuwählen. Kraft ihres Amtes gehören dem Pfarrgemeinderat auch die Pfarrer, Diakone, sowie Pastoral- und Gemeindereferenten an.
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