Der Pfarreirat hat einen Vorstand. Dieser wird vom Pfarreirat gewählt. Ihm gehören an:
- der Pfarrer
- die Pfarreikoordinatorin oder der Pfarreikoordinator
- die oder der gewählte Vorsitzende
- die gewählte Stellvertreterin oder der gewählte Stellverteter
- bis zu drei weitere Mitglieder des Pfarreirates
- nach Möglichkeit eine Person als Jugendvertretung