Wählbar sind auch Katholikinnen oder Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in der Pfarrei, jedoch im Bistum Mainz haben, sofern sie am Leben der Pfarrei aktiv teilnehmen, nicht für einen anderen Pfarreirat kandidieren und die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen. Sie haben schriftlich nachzuweisen, dass sie aus dem Wählendenverzeichnis der zuständigen Pfarrei ausgetragen worden sind.