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Pfarreiratswahl 2025 im Bistum Mainz
Pfarreiratswahl 2025 im Bistum Mainz

Können auch Personen kandidieren, die nicht im Bistum Mainz wohnen?

Auf Antrag kann das Bischöfliche Ordinariat eine Katholikin oder einen Katholiken, die oder der aktiv am Leben einer Pfarrei teilnimmt, vom Erfordernis des Hauptwohnsitzes im Bistum Mainz befreien, sofern sie oder er die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt. Die Bestätigung der Wohnortpfarrei und ggf. die Austragung aus einem etwaig vorhandenen Wählendenverzeichnis der Wohnortpfarrei ist nachzuweisen.