Der Pfarreirat (bzw. bei der ersten Wahl die Pastoralraumkonferenz) kann die Durchführung der Wahl als allgemeine Briefwahl beschließen. In diesem Falle erhalten alle Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen. Auch bei allgemeiner Briefwahl muss am Wahltag Urnenwahl möglich sein.