Zum Inhalt springen
Pfarrgemeinderatswahl 2025 im Bistum Mainz
Pfarrgemeinderatswahl 2025 im Bistum Mainz

Welche Kompetenzen hat der Pfarreirat?

Der Pfarreirat ist das zentrale Gremium der Beteiligung in der Pfarrei. Er führt die Arbeit der bisherigen Pfarrgemeinderäte weiter.
Er ist einerseits das vom Bischof anerkannte Organ zur Förderung des Laienapostolates in der Pfarrei (Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über das Laienapostolat „Apostolicam actuositatem“ Nr. 26) und andererseits der für die Pfarrei vorgesehene Pastoralrat (Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche „Christus Dominus“ Nr. 27). Als solcher unterstützt er den Pfarrer in der Wahrnehmung seiner Hirtenverantwortung.

Als das zentrale Gremium der Beteiligung in der Pfarrei wirkt der Pfarreirat in den kirchlichen und gesellschaftlichen Anliegen der Pfarrei je nach Sachgebiet beratend oder beschließend an der Leitung der Pfarrei mit.