Der Pfarreirat (bei der ersten Wahl die Pastoralraumkonferenz) legt aufgrund der Katholikenzahl und gegebenenfalls anhand der Einteilung der Pfarrei in Gemeinden die Zahl der direkt zu wählenden Mitglieder für die folgende Amtszeit fest:
- in Pfarreien bis 10.000 Mitglieder: 7 bis 9
- in Pfarreien bis 15.000 Mitglieder: 9 bis 11
- in Pfarreien bis 20.000 Mitglieder: 11 bis 13
- in Pfarreien über 20.000 Mitglieder 13 bis 15
Die Mitglieder können weitere Mitglieder hinzuwählen. Die Zahl der Hinzugewählten beträgt maximal ein Drittel der direkt gewählten Mitgliederzahl.