Die wahlberechtigten Mitglieder der Pfarrei wählen in gleicher, allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl die Mitglieder des Pfarreirates.
Die Pastoralraumkonferenz bereitet die Wahl des ersten Pfarreirates vor.
Sie legt im Rahmen des Pastoralkonzeptes aufgrund der Katholikenzahl und anhand der Einteilung der Pfarrei in Gemeinden (Wahlbezirke) die Zahl der direkt zu wählenden Mitglieder für die folgende Amtszeit fest:
- in Pfarreien bis 10.000 Mitglieder 7 bis zu 9 Mitglieder
- in Pfarreien bis 15.000 Mitglieder 9 bis zu 11 Mitglieder
- in Pfarreien bis 20.000 Mitglieder 11 bis zu 13 Mitglieder
- in Pfarreien über 20.000 Mitglieder 13 bis zu 15 Mitglieder