Luise Spiske, Seeheim-Jugenheim
Als Christen sind wir von der Zuversicht getragen, dass wir die unbegreiflichen Ungerechtigkeiten in der Welt getrost in Gottes Hände legen dürfen. Als Kirche suchen wir gemeinschaftlich diesen Trost, feiern unseren Glauben und schöpfen in Gebet und Gemeinschaft Kraft, um die Nachfolge Christi zu leben.
Das kann dauerhaft gelingen, wenn wir uns dauerhaft und immer neu an die Kernbotschaft Christi erinnern und im Sinne dieser Botschaft unsere Gemeinschaft ständig neu beleben.
Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern gewählt. Er repräsentiert die Gemeinde und es fällt ihm in dem Erneuerungsprozess eine zentrale Aufgabe zu.
Bischof Peter Kohlgraf hat in den Leitlinien zum Pastoralen Weg und seinen Stellungnahmen zur EVV(Erfahren Verstehen Vorsorgen)-Studie wichtige Anregungen/Stichworte zur Erneuerung und Gestaltung unserer kirchlichen Gemeinschaft gegeben: Augenhöhe zwischen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen, Entdecken und Fördern von Charismen in den Gemeinden, „Glauben, Leben, Verantwortung und Ressourcen Teilen“, Überhöhung des Priestertums überwinden, …
Orientierung auf dem Weg der Erneuerung gibt seine Leitfrage: „Bekommen die Menschen das, was sie brauchen und brauchen sie das, was sie bekommen?“
Der Pfarrgemeinderat bildet die Schnittstelle, wo die Bedürfnisse der Gemeinde mit den hauptamtlich Beauftragten ausgetauscht werden können. Der Pfarrgemeinderat ist damit ein zentraler Ort, wo die Leitfrage zur Erneuerung unserer kirchlichen Gemeinschaft zu bearbeiten ist. Er kann damit einen wichtigen Beitrag liefern, wie die Kirche sich als „Dienstleister im Sinne des Evangeliums“ (Ulrich Weber bei der Pressekonferenz am 9.03.2023) weiterentwickeln kann.