Datum:
13. Juni 2023
Von:
Ulrich Janson
Damit die Interessen der Jugendlichen in einer Pfarrei angemessen vertreten werden, gibt es in den Pfarreiräten im Bistum Mainz die Funktion von Jugendvertretungen. Die Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter werden im Vorfeld zur Wahl von einer Jugendversammlung gewählt und in den Pfarreirat entsendet. Jugendvertretungen sind bereits wählbar, wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Nähere Informationen finden Sie unter: http://bistummainz.de/jugend/thema/mitgestalten/jugendversammlungen/index.html