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Prävention von sexuellem Missbrauch

Seit der Veröffentlichung der Ergebnissen der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ anlässlich der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im Herbst 2018 in Fulda muss sich die Kirche in Deutschland zu Recht fragen lassen , was denn seit dieser Zeit in dieser Richtung unternommen wurde und wird, damit so eine „Kultur des Wegschauens“ nicht mehr um sich greifen kann.

Seit dem Bekanntwerden von Mißbrauchsfällen auch in Deutschland- erstmals durch den Leiter einer katholischen Schule in Berlin- wurde innerhalb der deutschen Kirche mit der „Rahmenordnung Prävention“ durch die Bischofskonferenz Ende 2010 bundesweit der Schritt gemacht, das Thema „Sexueller Missbrauch“ vor allem auch präventiv anzugehen. Alle Bistümer in Deutschland haben diese Ordnung seitdem jeweils für sich umgesetzt. Das Bistum Mainz hat in Folge Anfang 2011 die sog. „Verordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Bistum Mainz“ in Kraft gesetzt.

In unmittelbarer zeitlicher Nähe wurde 2012 das Bundeskinderschutzgesetz novelliert. Gemeinsam ist der Präventionsverordnung und dem Bundeskinderschutzgesetz das Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf allen Ebenen gesellschaftlichen Lebens zu verbessern: In Vereinen, Kirchen, Verbänden, Einrichtungen, Familien, etc.

Mit Maßnahmen der Prävention sollen alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, gestärkt und für das Thema sensibilisiert werden. Es geht um Aufklärung, Information und Bewusstseinsbildung zu diesem sensiblen Thema.

Was ist das Ziel?

Das Bundeskinderschutzgesetz und die Präventionsverordnung im Bistum Mainz verfolgen im Kern drei Ziele:

  1. Ausbilden von engagierten und informierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Haupt-, Neben und Ehrenamt.
  2. Aufbau eines Unterstützungs- und Beratungssystems durch sog. „Fachkräfte für Prävention“
  3. Schaffen von transparenten Kommunikations- und Beschwerdewegen
  4. Erstellen eines Schutzkonzepts

Wie soll das erreicht werden?

In einem ersten Schritt wurden seit 2011 mehr als 1500 verantwortliche hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bistum geschult. Danach wurden alle Pfarreien, Pfarrgruppen, Pfarreienverbünde oder Dekanate aufgefordert, „Fachkräfte für Prävention“ aus dem Kreis dieser Hauptamtlichen zu benennen, die dem Thema vor Ort ein Gesicht geben und die Gemeindeleitung bei der Umsetzung der Präventionsverordnung unterstützen.

Im Moment sind wir dabei, mit Kindern und Jugendlichen ehrenamtlich, haupt- oder nebenberuflich vor Ort zu arbeiten. Einbezogen werden aber auch die, die aufgrund ihrer Funktion und Verantwortung in der Pfarrei um die Präventionsverordnung wissen sollten.

Was heißt das konkret?

Die Präventionsverordnung sieht verschiedene verpflichtende Maßnahmen und Instrumente vor. Zentral sind die Schulungen, die bistumsweit an verschiedenen Standorten angeboten werden. Die Teilnahme an Präventionsschulungen ist verbindliche Voraussetzung zur ehrenamtlichen und nebenberuflichen Mitarbeit mit Kindern und Jugendlichen  in der Pfarrei, im Verband, Verein oder anderen katholischen Einrichtungen.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist unverzichtbarer Bestandteil unseres pastoralen und sozialen Handelns sowie aller Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Mainz.

Ziel und Auftrag der Prävention ist, dass Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene sich in allen Bereichen und Einrichtungen unserer Kirche sicher fühlen können.

Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten eine Kultur der Achtsamkeit und des Vertrauens schaffen.

Markus Kreuzberger, Gemeindereferent und Präventionsbeauftragter für den Pastoralraum Darmstadt-West

 

Im Oktober 2023 wurde von der Projektgruppe Prävention der Pastoralraumkonferenz das Institutionelles Schutzkonzept erarbeitet.