Aktuell gibt es noch zwei eigenständige Verwaltungsräte. Da die Kirchengemeinden beide noch selbständing sind ist dies von nöten.
Sobald die neune Gemeinsame Pfarrei gegründet ist, wird es nur noch einen Verwaltungsrat für Weiterstadt und Griesheim geben.
Aufgaben des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat wird für 4 Jahre gewählt. Er wird nach der Pfarrgemeinderatswahl von dem neuen Pfarrgemeinderat gewählt.
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Vermögen in diesem Sinne sind auch die der Verwaltung ortskirchlicher Organe unterstellten kirchlichen Stiftungen.
(Kirchenvermögensverwaltungsgesetz -KVVG)