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Information über den Prozess des Pastoralen Wegs bei Gottesdiensten mit Gemeindeversammlung

Pfarrer Bartmann und Pfarrer Rein beim gemeinsamen Gottesdienst
Am Wochenende fand in St. Michael Einhausen und St. Nazarius Lorsch jeweils nur ein Gottesdienst statt, nach dem jeweils in einer Gemeindeversammlung die Information über den Fortgang des Pastoralen Wegs vermittelt wurde.
Datum:
21. Jan. 2023
Von:
Michaela Ludwig-Gross

An diesem Wochenende fanden in beiden Pfarreien jeweils nur ein Gottesdienst statt, in dem der Pfarrer der anderen Pfarrei die Predigt übernahm, um das Zusammenwachsen unserer beiden Kirchengemeinden zu einer neuen Pfarrei auch deutlich werden zu lassen. So war es sowohl für Pfr. Klaus Rein die erste Predigt in Lorsch als auch am Tag darauf für Pfr. Michael Bartmann die erste Predigt in Einhausen.

Am Ende des Gottesdienstes beschrieb Pfr. Bartmann nochmals kurz den laufenden Prozess der Verschmelzung unserer beiden Pfarreien zu einer neuen gemeinsamen Pfarrei als Fortgang des Pastoralen Wegs. Er betonte auch, wie vorteilhaft doch unsere Situation im Vergleich zu anderen Zusammenlegungen sei, wo statt aus zwei nahe beieinander liegenden Gemeinden eine ganze Region mit oftmals um die zehn Gemeinden zusammengefasst werden müsse. Auch wies er darauf hin, dass die beiden Pfarrkirchen in Lorsch und Einhausen bestehen bleiben werden und die Veränderungen viel stärker im Organisatorischen und der Verwaltung liegen werden.

Anschließend gab Michaela Ludwig-Gross als Verteterin des KVR und Mitglied der Projektgruppe Gebäude der PRK eine ausführliche Darstellung des Gebäudeanpassungsprozesses.

Gebäudeanpassungsprozess

Im vergangenen Jahr hat sich aus der Pastoralraumkonferenz auch die Projektgruppe Gebäude und Vermögen aus jeweils vier Mitgliedern der Kirchenverwaltungsräte von Lorsch und Einhausen gebildet. Eine der Aufgaben dieser Projektgruppe ist es, die Gebäude unserer Pfarreien neu zu bewerten, um sie auch in Zukunft erhalten und finanzieren zu können.
Dazu gab es eine Schulung von Mainz in der zum einen allgemein die Erfordernisse der Reduzierung im gesamten Bistum dargestellt wurde und zum anderen Zielwerte vorgestellt wurden.
Im Rahmen des Pastoralen Weges hat sich die Zuschussrichtlinie zur Bezuschussung von Pfarrheimen und Kirchen massiv geändert. Während früher die Bezuschussung aus Mainz 50 % der Maßnahme betrug, wird sich dies nun ändern, nämlich reduzieren.

Das betrifft nun insbesondere zwei Bereiche: unsere Kirchen St. Nazarius und St. Michael und unsere Pfarrheime, also Pfarrzentrum und Paulusheim.
Kirchen müssen nun in Kategorien eingeteilt werden. Es wird vier Kategorien geben, die unterschiedlich bezuschusst werden. Dazu gibt es genaue Regeln was bezuschusst wird und was nicht. Anstricharbeiten werden z.B. nur noch in Kirchen der Kategorie 1 bezuschusst, Heizungen auch in Kategorie 2, in Kategorie 3 dagegen nur noch Maßnahmen zur statischen Sicherung. In keiner Kategorie bezuschusst werden z.B. Orgeln, Beleuchtung, Lautsprecher, Beamer, Außenanlagen, usw. Das ist künftig Sache der Gemeinde.
Bei Pfarrheimen ist das Vorgehen noch etwas anders. Hier gibt es aus Mainz Zielwerte für die Größenordnung, die sich nach der Anzahl der Gemeindemitglieder richten. So wurde z.B. ein Quadratmeterwert pro 1000 Katholiken festgelegt. Dazu müssen wir die Nutzungsflächen definieren und ggf. Flächen aus dem Förderbereich herausnehmen. Es bedeutet jedoch nicht, dass Gebäude verkauft werden sollen oder müssen. Die langfristige Finanzierung allerdings muss gesichert sein, z.B. über Mieten, anderweitige Zuschüsse, Einnahmen aus Veranstaltungen oder Kooperationen.
Es geht aber auch um weitere Standortfaktoren bei der Bewertung wie z.B. die Lage, die Bedeutung in der Stadt/ der Gemeinde, die Auslastung der Räume, Potenziale für Kooperationen usw.

Um dies alles Darzustellen und zu bewerten hat die Arbeitsgruppe einige Treffen vor sich: zunächst Begehungen aller Gebäude in Lorsch und Einhausen, um gegenseitig die Räume besser kennenlernen. Teilweise müssen Räume nochmal vermessen werden und die Nutzungsintensität muss ermittelt werden. Im Anschluss erfolgt dann die Bewertung.
Uns ist es aber wichtig, nicht nur wie von Mainz gefordert die Kirchen und Pfarrheime zu bewerten, sondern auch weitere Räume in ein Gesamtkonzept einzubinden. Das betrifft z.B. auch die Pfarrhäuser und weitere Räume in Kirchen oder Kindergärten.
Danach wird das Konzept Ende März in der nächsten Pastoralraumkonferenz vorgestellt und diskutiert. Wenn wir hier zu einem Konsens gelangen, kann die Bewertung dann Anfang April mit dem Regionalarchitekten des Dezernats Bau und Kunst in Mainz besprochen werden.
Damit hätten wir den ersten von sechs Schritten des Gebäudeanpassungsprozesses erreicht.Es ist sicher ein anspruchsvoller Zeitplan, aber wir sind ganz zuversichtlich zu einem guten Ergebnis zu kommen.

Namensgebung der neuen Pfarrei

Die neue Pfarrei, so führte es Theresa Seidl-Fernandez, ebenfalls Mitglied der PRK, im Anschluss auf, wird einen neuen Namen erhalten.

Dieser Name soll, so hat es die PRK beschlossen, von der Gemeinde mitbestimmt werden können, indem Gemeindemitglieder Vorschläge einreichen.

Zur Namensgebung der Pfarrei gibt es Vorgaben des BO, die drei Bausteine definieren: Beginn mit "Katholische Gemeinde", dann ein Namenpatron/patronin (aus dem Kanon der Heiligen) und schließlich eine geografische Bezeichnung, beispielsweise die Ortsnamen oder eine Region.

Wer einen Vorschlag einreichen möchte, soll dies auf dem Vordruck der Pfarrei tun. Wichtig ist der PRK, dass nur Mitglieder der Pfarreien St. Michael Einhausen und St. Nazarius Lorsch berechtigt sind und dass nur mit Adresse und einer Begründung des Vorschlags versehene Einreichungen berücksichtigt werden. Frist für die Einreichung ist der 28.2.2023. Vorschläge sollen bei einem der beiden Pfarrbüros abgegeben werden.

Eine Projektgruppe innerhalb der PRK wird diese Vorschläge sichten, bevor sie in der PRK diskutiert und abgestimmt werden. Der Namensvorschlag der PRK wird am Ende dem Bischof vorgelegt.