Projektgruppe Gebäude beendet die Phase der Gebäudebegehungen:"Blick hinter die Kulissen"
Wir versuchen die einzelnen Schritte und die Abläufe in den Arbeitsgruppen immer wieder so transparent wie möglich darzustellen und zu veröffentlichen.
Die folgenden Textstellen sind dem Leitfaden für die Projektgruppe Gebäude entnommen. Dierser ist nicht geheim, sondern auf der Homepage des Bistum Mainz öffentlich einsehbar.
Aufgabenstellung
Der Gebäudebestand muss an die tatsächlichen Entwicklungen und Bedarfe angepasst werden. Zudem reduzieren sich auch die wirtschaftlichen Möglichkeiten. In den letzten ca. 10 Jahren wurden im Bistum Mainz die Ausgaben für die Gebäude der Pfarreien eingefroren und sogar reduziert. Der Gebäudebestand wurde trotz reduziertem Baubudget bisher fast nicht reduziert. Durch die beabsichtigten Anpassungen soll die Voraussetzung geschaffen werden, die verbleibenden Gebäude in der dann vereinbarten Qualität zu unterhalten.
Die verschiedenen Gebäudetypen haben unterschiedliche Zielvorgaben und verlangen daher verschiedene Herangehensweisen. Das bedeutet bei;
Kirchen:
Die Fragestellung Einsparungen bei den Kirchengebäuden verlangt ein besonders sensibles Vorgehen.
Die Aufgabe von Kirchen stellt nur im Ausnahmefall eine mögliche Lösung dar. Einsparungen im Gebäudeerhalt der Kirchen sollen daher anders als bei Pfarrhäusern und Pfarrheimen im Wesentlichen nicht durch die Aufgabe von Kirchen, sondern durch abgestufte
Erhaltungs- und Nutzungsqualitäten erreicht werden.
Pfarrhäuser:
Die Anzahl der Pfarrhäuser ergibt sich aus dem vom Bistum bestätigten Bedarf an Dienstwohnungen und Büroräumen. Zu diskutieren sind die zukünftigen Standorte. Grundsätzlich werden Dienstwohnungen und Pfarrbüros wie bisher mit einem Regelzuschuss in Höhe von 75% bezuschusst. Ehemalige Pfarrhäuser sollen vermietet oder verkauft werden.
Pfarrheime:
Bei den Pfarrheimen ist ein grundlegender Perspektivwechsel von dem Vorhandenen zu dem Benötigten notwendig. Der Gebäudebestand bzw. die Baulast müssen insgesamt um 50 % reduziert werden. Die vorhandenen Pfarrheimflächen sind sehr ungleich im Bistum verteilt, so dass die individuellen Einsparvorgaben für die zukünftigen Pfarreien auch unterschiedlich sein werden.
Lösungsvorschläge erarbeiten
Die Lösungsvorschläge müssen jeweils eine Festlegung zur Pfarrkirche beinhalten. Die anderen Kirchen beinhalten grundsätzlich all ihre Rechte wie Taufrecht und das Recht zur Feier der übrigen Kasualien. Damit die Pfarrkirche eine zentrale Rolle im Leben der neuen Pfarrei erfüllen kann, soll von dieser sowohl ein Pfarrheim als auch zumindest ein Frontoffice der neuen Pfarreiverwaltung gut erreichbar sein. Dies ist in den Lösungsvorschlägen zu berücksichtigen. Unabhängig von der Pfarrkirche kann der Standort eines Backoffice geplant werden. Die Standortvorschläge zu Front- und Backoffice sollen mit der Projektgruppe Verwaltung abgestimmt werden
Die Projektgruppe soll sich auf mindestens 3 und maximal 5 Varianten je Gebäudeart mehrheitlich verständigen. Diese Varianten sollen möglichst schon die Pflichtangaben des Gebäudekonzeptes beinhalten. Sie werden danach in der Pastoralraumkonferenz vorgestellt, an alle anderen Projektgruppen zur Stellungnahme gegeben und auf der Homepage des Pastoralraums veröffentlicht.
Rückmeldung der anderen Projektgruppen und Beratung in der Pastoralraumkonferenz
Die schriftlichen Rückmeldungen der anderen Projektgruppen werden an alle Mitglieder verteilt. In weiteren Abendterminen (1-2) werden die gebündelten Lösungsvorschläge mit Unterstützung durch den Regionalarchitekten diskutiert und auf 2-3 Vorschläge je Gebäudeart reduziert. Diese Lösungsvorschläge müssen nun jeweils alle Pflichtangaben des Gebäudekonzepts beinhalten.
Die Vorschläge werden unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der anderen Projektgruppen der Pastoralraumkonferenz zur Beratung vorgelegt. Die Projektgruppenleitung soll die Varianten vorstellen, die Mitglieder der Projektgruppe sollen beratend an dieser Sitzung der Pastoralraumkonferenz teilnehmen.
Die Pastoralraumkonferenz soll in dieser Beratungssitzung die Lösungsvorschläge mit Blick auf pastorale Kriterien und wirtschaftliche Auswirkungen prüfen und ggfs. Änderungsbedarf benennen. In diesem Fall wären die Lösungsvorschläge von der Projektgruppe entsprechend dem Beratungsergebnis zu ändern und erneut der Pastoralraumkonferenz vorzulegen.
Vorlage der Lösungsvorschläge zur Freigabe durch die Bistumsleitung
Die Steuerungsgruppe legt die von der Pastoralraumkonferenz freigegebenen Lösungsvorschläge mit Erläuterungen über den Regionalarchitekten der Bistumsleitung zur Prüfung und Freigabe unter Gremienbeteiligung vor.
Die Bistumsleitung gibt das Ergebnis der Prüfung der Lösungsvorschläge der Steuerungsgruppe bekannt.
Auswahl des Gebäudekonzepts
Die Pastoralraumkonferenz stimmt über die seitens der Bistumsleitung freigegebenen Vorschläge ab. Auch an diesem Termin soll die Projektgruppe Gebäude teilnehmen.
Zu diesem mehrheitlich befürworteten Gebäudekonzept nimmt die Steuerungsgruppe eine Anhörung mit schriftlicher Stellungnahme aller PGRs und KVRs des Pastoralraums vor.
Fallen nicht alle Stellungnahmen zustimmend aus, entscheidet die Pastoralraumkonferenz darüber, ob sie ihr Votum überarbeitet oder das bisherige Votum mit den ablehnenden Stellungnahmen dem Bischof zur Genehmigung vorlegt.
Genehmigung des Gebäudekonzepts
Das von der Pastoralraumkonferenz ausgewählte Gebäudekonzept wird von der Steuerungsgruppe mit Begründung und Stellungnahmen der PGRs und KVRs über die Koordinationsstelle für den Pastoralen Weg dem Bischof zur Genehmigung vorgelegt.
Das Gebäudekonzept in unserem Pastoralraum soll bis spätestens Frühjahr 2026 verabschiedet sein.
Quelle: Leitfaden des Bistum Mainz für die Projektgruppe Gebäude (Stand: Februar 2023 - neue Fassung)