Auch in den Gemeinden anderer Muttersprachen im Bistum Mainz gibt es Gemeinderäte. Diese Gemeinderäte, für die es ein eigenes Statut gibt, werden ebenfalls am 16./17. März 2024 neu gewählt. Eine Besonderheit für die Katholiken anderer Muttersprache ist das doppelte Wahlrecht. Sie besitzen ein Wahlrecht für die Wahl des muttersprachlichen Gemeinderates und ein Wahlrecht für den Pfarrgemeinderat in ihrer deutschsprachigen Wohnortpfarrei.