Jede oder jeder Wahlberechtigte hat auf Antrag die Möglichkeit, brieflich zu wählen. Dieser Antrag kann bis zum vorletzten Tag vor dem Wahltermin schriftlich oder mündlich beim Wahlvorstand oder beim Pfarramt gestellt werden.
Jede oder jeder Wahlberechtigte hat auf Antrag die Möglichkeit, brieflich zu wählen. Dieser Antrag kann bis zum vorletzten Tag vor dem Wahltermin schriftlich oder mündlich beim Wahlvorstand oder beim Pfarramt gestellt werden.