Entstanden ist der Pfarrgemeinderat nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965). Alle Glieder des Gottesvolkes sind durch Taufe und Firmung zum Aufbau der Kirche berufen und gesendet. Diese Mitverantwortung aller Pfarreimitglieder für die Sendung der Kirche ist Leitidee des Gremiums. Der Pfarrgemeinderat hat beratend oder beschließend Anteil an der Leitung der Pfarrei. Nach einem Beschluss der gemeinsamen Synode der deutschen Bistümer im Jahr 1975 sind in Deutschland Pfarrgemeinderäte in jeder Pfarrei verbindlich vorgeschrieben. Im Bistum Mainz fanden 1968 die ersten Pfarrgemeinderatswahlen statt.