Durch Beschluss aller Pfarrgemeinderäte der Pfarrgemeinden einer Pastoralen Einheit kann auf der Ebene der Pastoralen Einheit ein gemeinsamer Pfarrgemeinderat (Gesamtpfarrgemeinderat) eingerichtet werden. Der Gesamtpfarrgemeinderat ist der Zusammenschluss mehrerer Pfarrgemeinderäte auf dieser Ebene. Der Gesamtpfarrgemeinderat ist gewissermaßen die Denkstube für die Pastorale Einheit. Hier wird darüber beraten, welche Ziele und Schwerpunkt für die Zukunft der Kirche in der Pastoralen Einheit formuliert und umgesetzt werden müssen.
Die Wahl findet statt mittel getrennter oder gemeinsamer Wahlliste. Durch die Bildung des Gesamtpfarrgemeinderats wird der Fortbestand der einzelnen Pfarrgemeinderäte nicht berührt. (Näheres Regelt § 13 im Statut für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Mainz.)