Der Pfarrgemeinderat legt aufgrund der Katholikenzahl und gegebenenfalls anhand der Einteilung der Pfarrgemeinde in Pfarrbezirke die Zahl der direkt zu wählenden Mitglieder für die folgende Amtszeit fest:
- in Gemeinden bis 1000 Katholikinnen oder Katholiken 3 – 5 Mitglieder
- in Gemeinden bis 2000 Katholikinnen oder Katholiken 5 – 7 Mitglieder
- in Gemeinden bis 5000 Katholikinnen oder Katholiken 7 – 9 Mitglieder
- in Gemeinden über 5000 Katholikinnen oder Katholiken 9 – 11 Mitglieder
Die Mitglieder können weitere Mitglieder hinzuwählen. Die Zahl der Hinzugewählten beträgt maximal ein Drittel der direkt gewählten Mitgliederzahl.