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Wahl eines zukünftigen Pfarreirates 22./ 23. März 2025

Auf Grund der Umstrukturierung der Pfarreien im Zuge des Pastoralen Wegs im Bistum Mainz kommt es auch zu einer Neuordnung aller pfarrlichen Gremien.

Hier finden sich nähere Informationen dazu: Mit der Neugründung der neuen Pfarrei werden alles Pfarrgemeinderäte und Verwaltungsräte aufgelöst und am 22. und 23. März 2025 ein neuer Pfarreirat gewählt, der das Gebiet des bisherigen Pastoralraumes umfassen wird.


Dazu ein paar Begriffsbestimmungen:

Die Pfarrei
ist eine kirchenrechtlich selbständige und auf Dauer errichtete Gemeinschaft von Gläubigen mit einem Pfarrer als Leiter. Sie umfasst alle katholischen Gläubigen, die innerhalb eines genau bestimmten Gebietes ihren Wohnsitz haben.

Die Gemeinde
ist eine kirchenrechtlich unselbständige Teilgemeinschaft von Gläubigen innerhalb der rechtlich selbständigen Pfarrei. Die Umschreibung der Gemeinde erfolgt nach territorialen (Ortsgemeinden) oder nach personalen Gesichtspunkten. Es ist ein ausdrückliches Anliegen des Pastoralen Weges, dass Glaube und Kirche weiterhin in lebendigen Gemeinden vor Ort gelebt und erlebt werden können.

Der Kirchort
ist ein Sammelbegriff für alle Orte, an denen Gläubige ihren Glauben leben und an dem sich kirchliches Leben in sehr unterschiedlichen Ausprägungen entfaltet. Gemeinden sind Kirchorte, aber auch andere kirchliche Einrichtungen z.B. kath. Kitas, kath. Schulen, Jugendverbände, Ordensgemeinschaften, Einrichtungen der Altenhilfe, Behindertenhilfe, Caritaszentren, Krankenhausseelsorge, ...

Der Pfarreirat
ist ein Gremium von gewählten Gläubigen und führt die Arbeit der bisherigen Pfarrgemeinderäte weiter. Er ist das zentrale Gremium der Beteiligung in der Pfarrei und unterstützt den Pfarrer beratend und beschließend.

Der Gemeindeausschuss
ist das Gremium der Mitbestimmung in der Gemeinde vor Ort. Er ist ein Unterausschuss des Pfarreirates, wird durch den Pfarreirat bestätigt und beauftragt und berichtet ihm über seine Arbeit.

Das Gemeindeteam
ist eine kleine Gruppe Getaufter, die gemeinsam Mitverantwortung für das Leben in den Gemeinden wahrnehmen und Anteil an der Hirtensorge des Pfarrers haben. Die Mitglieder werden vom Bischof beauftragt und bestimmt, je nach Situation vor Ort Aufgabenbereiche der Seelsorge und Leitung für den Bereich der jeweiligen Gemeinde ehrenamtlich und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Wo ein Gemeindeteam beauftragt ist, kann auf die Bildung eines Gemeindeausschusses verzichtet werden.


Bildung des Pfarreirates

Die Pastoralkonferenz bereitet die Wahl des Pfarreirates vor und legt im Rahmen des Pastoralkonzeptes bis zum 1.8.2024 die Zahl der zu wählenden Mitglieder fest. Auf Grund der Katholikenzahl dürfen wir in unserem Raum 11-13 Mitglieder wählen. Jede Gemeinde entspricht einem Wahlbezirk. Die Anzahl der direkt zu wählenden Mitglieder je Wahlbezirk orientiert sich in der Regel an der Zahl der Gläubigen der einzelnen Gemeinden, damit jede Gemeinde angemessen im Pfarreirat vertreten ist.


Zusammensetzung des Pfarreirates

Geborene Mitglieder mit Stimmrecht:
- Pfarrer
- Koordinator
- bis zu vier weitere Hauptamtliche aus der Pfarreiseelsorge
- je ein Mitglied jedes vom Bischof beauftragten Gemeindeteams in der Pfarrei

Gewählte Mitglieder:
- die von den Pfarreimitgliedern Gewählten
- die von der Jugendversammlung gewählten Jugendvertreter 

Hinzugewählte Mitglieder:
- vom Pfarreirat weiter Hinzugewählte (maximal ein Drittel der direkt Gewählten), um besondere Zielgruppen vertreten zu haben

Vertretung der Kirchorte:
- eine Vertretung der Kita-Leitungen
- eine Vertretung des Bezirkscaritasverbandes
- weitere Kirchorte können eine Person benennen

Mitglieder des Pfarreirates mit beratender Stimme:
- der Verwaltungsleiter
- der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates
- Gemeinde/ Pastoralassist:innen in der Ausbildung
- Mitglieder des Pastoralteams, die nicht geborene Mitglieder sind

Zu einzelnen Sitzungen des Pfarreirates können Gäste eingeladen werden.

Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder ab 16. Jahren die ihren Wohnsitz in der Pfarrei haben.
Wählbar sind wahlberechtigte Pfarreimitglieder ab 18 Jahren.

Der Pfarreirat wählt den Kirchenverwaltungsrat.

 

Aufgaben des Pfarreirates
  • sorgt für die Erarbeitung, Umsetzung und Fortschreibung des Pastoralkonzeptes
  • koordiniert und fördert die Initiativen in der Pfarrei und sucht die Kooperation mit den einzelnen Gruppen und anderen Kirchorten
  • vertritt die Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit
  • berät und beschließt zusammen mit den Hauptamtlichen die pastoralen Schwerpunkte der Pfarrei
  • arbeitet mit anderen Pfarreiräten zusammen
  • fördert das freiwillige Engagement und ermöglicht Qualifizierung und Weiterbildung.

Wer kandidieren möchte, der braucht
  • guten Willen und Bereitschaft, als Christ Mitverantwortung zu übernehmen
  • Freude, Kirche der Zukunft zu gestalten
  • Mut zu neuen Ideen
  • Lust an neuen Konzepten
  • Interesse am Netzwerken
  • Freude am Glauben und an der Sorge für die Menschen
  • etwas Zeit