Der Pfarrgemeinderat ist ein Laiengremium, das in jeder katholischen Pfarrgemeinde von allen Gemeindemitgliedern für 4 Jahre gewählt wird. Er ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen für die Kirche und die Seelsorge in der Gemeinde.
Im Bistum Mainz wurde dieses Anliegen des II. Vatikanischen Konzils früh umgesetzt, und 1968 fanden die ersten Pfarrgemeinderatswahlen statt.
Der PGR ist an der Leitung der Gemeinde beteiligt und gestaltet das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde aktiv mit. Er trägt mit dem Pfarrer die Verantwortung für die seelsorgliche und caritative Arbeit in der Pfarrgemeinde und setzt inhaltliche und strukturelle Akzente. Er trägt mit Sorge für eine angemessene Feier der Liturgie.
Arbeitsfelder und -schwerpunkte sind unter anderem Sakramentenkatechese, Caritas, Liturgie, Jugendarbeit, Ehe- und Familienpastoral, Seniorenarbeit, Feste und Feiern oder Ökumene. In der Öffenlichkeit berichtet er über seine Arbeit und Aktivitäten und hält Kontakt zu kommunalen Gemeinden.
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