Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Er ist Dienstgeber für alle Beschäftigten der Pfarrgemeinde und ihrer Einrichtungen (u. a. Kindergarten, Organisten, Chorleiter, Küster, Pfarrsekretärinnen, Reinigungspersonal, ...). Die Rechte des Pfarrgemeinderates bleiben unberührt. Der Verwaltungsrat beschließt für jedes Haushaltsjahr einen Haushaltsplan.
Der Verwaltungsrat besteht aus dem Pfarrer und den gewählten Mitgliedern. Nach jeder Neuwahl wählt der Verwaltungsrat aus den gewählten Mitgliedern einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden im Vertretungsfall vertritt.
Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch den Pfarrgemeinderat. Das Vorschlagsrecht für die Kandidaten liegt bei den Mitgliedern der Kirchengemeinde
E-Mail-Kontakt: vwr@st-stephan.net
Der Pfarrgemeinderat hat folgende Personen in den Verwaltungsrat gewählt: