Am Dienstag, dem 4. Juli 2023, fand eine gemeinsame Sitzung der Pfarrgemeinderäte der Gemeinden St. Marien (Griesheim) und St. Johannes der Täufer aus Weiterstadt statt.
Wahl eines Gesamtpfarrgemeinderates Griesheim/Weiterstadt im Jahr 2024
Der Termin ist für den 16./17.März 2024 angesetzt. Vorgesehen ist, dass jede Gemeinde eine eigene Wahl durchführt.
Anfang/Mitte September müssen beide Gemeinden jeweils einen Wahlvorstand aus einem Vorsitzenden und ein bis vier Beisitzern gebildet haben. Davon kann der/die Vorsitzende nicht selbst für den PGR kandidieren.
Geplant war, die Anzahl der Kandidaten zwischen 9 bis 11 je Gemeinde, plus Hauptamtliche, VWR-Vorsitzende, Kindergartenvertretung und Jugendvertreter festzulegen.
Um die Gesamtgröße überschaubar zu halten, schlug Pfarrer Müller die Festlegung auf die Mindestgröße von neun Kandidaten vor. Es wurde einstimmig beschlossen, die Anzahl der zu wählenden PGR-Mitglieder pro Gemeinde auf die Mindestzahl neun festzulegen.
Der gemeinsame PGR soll auf jeden Fall paritätisch besetzt werden. Damit soll ggf. darauf reagiert werden, falls eine Gemeinde zu wenig Kandidaten findet. Beide PGRs sollen den Modus der Wahl in ihren nächsten Sitzungen festlegen.
Die Bildung eines Wahlvorstandes übernimmt in Weiterstadt Winfried Bulach, und in Griesheim Albert Fischer. Die Wahl erfolgt in einer PGR-Sitzung.
Bericht Fronleichnamsgottesdienst und Prozession am Gefängnis Weiterstadt
Gefängnisseelsorger hatten ermöglicht, dass der Gottesdienst auf einer Wiese im Außenbereich stattfand. Für die Prozession wurde die Hostie geteilt, um auch im Innenbereich eine Prozession durchzuführen. Im Anschluss gab es Pizza. Eine schöne gelungene Veranstaltung.
Photovoltaik-Anlage auf dem Kirch- und Pfarrhausdach am St.-Stephans-Platz
Die Idee einer PV-Anlage wird schon länger geprüft und es gab zwei vergleichbare Anbieter. Der aktuelle Vorschlag ist, auf dem Kirch- und auf dem Pfarrhausdach je eine PV-Anlage für Eigenversorgung plus Einspeisung zu installieren. Beide Anlagen erhalten auch einen Speicher. Die Berechnung geht von einer Amortisierung der Investition nach knapp 11 Jahren und einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren aus. Der Antrag zur Installation wurde einstimmig angenommen.
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