Der Verwaltungsrat der Kirchengemeinde verwaltet die kirchlichen Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Vermögen in diesem Sinne sind auch die der Verwaltung ortskirchlicher Organe unterstellten kirchlichen Stiftungen.
Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus:
Die Mitgliederzahl des Verwaltungsrates setzt sich aus der Anzahl an Katholiken in der Pfarrgemeinde zusammen. (Aus den Statuten der Diözese Mainz)
stv. Vorsitzender
stv. Vorsitzende
stv. Vorsitzender