Beichte – Versöhnung – Gespräch

Beichte (c) Malyeuski Dzmitry - fotolia.com​

In unseren Gemeinden besteht in beiden Kirchen die Möglichkeit zur persönlichen Beichte. Die jeweiligen Termine können Sie unserer Gottesdienstordnung entnehmen. Wenn Sie zu anderen Zeiten ein Beichtgespräch wünschen, können Sie sich jederzeit bei einem der Priester melden.

 

Neben der persönlichen Beichte ist die Feier der Versöhnung eine Tradition besonders aus Südafrika und dem englischsprachigen Bereich. In einem gemeinsamen Gottesdienst bereiten wir uns zusammen vor mit Gesang, Musik, Gebet und Impulsen das eigene Leben ehrlich in den Blick zu nehmen. Dann gibt es eine gewisse Zeit in diesem Gottesdienst, in der man zu den anwesenden Priestern gehen kann, um zu beichten oder um den Segen zu empfangen. Natürlich geht es hier nicht darum eine umfassende Beichte abzulegen; es geht eher darum eine Wurzelsünde vor Gott zu bekennen oder das, was oben aufliegt. Wer nicht beichten möchte ist gebeten sich segnen zu lassen für einen möglichen Neuanfang oder für die nächsten Schritte im eigenen Leben. Die Feiern der Versöhnung begehen wir im Advent und in der Fastenzeit kurz vor Ostern.

Die Kinder werden im Rahmen der Erstkommunionvorbereitung auch auf den Empfang des Bußsakramentes vorbereitet.

Neben dem Sakrament der Versöhnung, der Beichte, gibt es auch die Möglichkeit mit einem der Priester oder SeelsorgerInnen ein Gespräch zu führen über das eigene Leben mit seinen oft anstrengenden Herausforderungen oder aber über Fragen des Glaubens.

Eine andere Form des Gesprächs unter dem Blickwinkel des geistlichen Lebens, der Spiritualität ist die Geistliche Begleitung. Dies ist ein längerer Gesprächsprozess, der eine sehr alte Tradition in der Geschichte der christlichen Spiritualität hat. Hier schaut man miteinander, wie der Glaube sich im eigenen Leben verwirklichen kann, wie Gottes Leben in meinem Leben Gestalt findet. Besonders die Menschen, die einen geistlichen oder pastoralen Beruf in der Kirche anstreben oder ausüben nutzen diese Form der Begleitung, aber grundsätzlich steht sie natürlich jeder und jedem offen.