Zum 1. Oktober treten verschiedene Regelungen für die Einrichtungen im Bistum Mainz zum Umgang mit der Energiekrise in Kraft. In der Dienstanweisung wird unter anderem festgelegt, dass mit Beginn der Heizperiode die Heizungsanlagen aller Kirchen im Bistum Mainz dauerhaft nur auf Frostschutz zu betreiben sind (d.h. mit einer Mindesttemperatur von drei bis vier Grad).