Mund-Nasenbedeckung im gesamten Gottesdienst

Maske (c) Louisa Helfinger / Pixabay
Datum:
Mi. 21. Okt. 2020
Von:
Daniel Kallendorf

Für den gesamten Landkreis gilt ab dem 21.10.2020:

 

"Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden."