Pflicht zum Tragen von Medizinischen Masken im Gottesdienst

Maske (c) Louisa Helfinger / Pixabay
Datum:
Fr. 22. Jan. 2021
Von:
Daniel Kallendorf

Ab dem 23.01.2021 gilt, dass aufgrund der höheren Schutzwirkung medizinische Masken bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen in geschlossenen Räumen verpflichtend getragen werden müssen.

Medizinische Masken sind entweder sog. OP-Masken oder Masken mit der Kennung KN 95/N95 und FFP 2.

Laut Anordnung des Landes Hessen.