Auf dieser Seite stellt sich unsere Pfarrgemeinderat (PGR) vor. Der PGR ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde, das sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Er hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken.
Der Pfarrgemeinderat wurde eingerichtet, um die Mitverantwortung aller Christgläubigen (Laienapostolat) deutlicher spürbar und sichtbar zu machen. Er ist zu unterscheiden von der Kirchenverwaltung, da er sich nicht um die Vermögens- und Personalfragen kümmert.