Ziele der Arbeit des Pfarrgemeinderates
Der Pfarrgemeinderat dient der Erfüllung des Sendungsauftrages der Kirche. Er hat gemäß Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien die Pflicht und das Recht, das Leben in der Pfarrgemeinde mitzugestalten und Sorge für alle Gemeindemitglieder zu tragen.
Der Pfarrgemeinderat ist an der Leitung der Pfarrgemeinde mitbeteiligt, unbeschadet der Pflichten und Rechte der Träger des Priesteramtes und ihrer letzten Verantwortung als Hirten der Gemeinde.
Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates
Der Pfarrgemeinderat hält das Bewusstsein für die katechetischen, liturgischen und sozial-caritativen Dienste in der Pfarrgemeinde wach.
Er ist gehalten, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für diese Dienste zu gewinnen, entsprechende Maßnahmen zu beschließen und für deren Durchführung Sorge zu tragen, falls kein anderer Träger zu finden ist.
Dabei sind der Lebensraum und die Lebenssituationen der Menschen in der Pfarrgemeinde zu sehen und in die Überlegungen und Planungen mit einzubeziehen.
Die Pfarrgemeinde wählt in freier und geheimer Wahl alle 4 Jahre die Mitglieder des Pfarrgemeinderates.
Wählbar sind wahlberechtigte Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, in ihrer aktiven Kirchenmitgliedschaft im Sinne des kirchlichen Rechts nicht behindert sind, ordnungsgemäß vorgeschlagen wurden und ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.