Der Verwaltungsrat als Organ der Kirchengemeinde
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und ihr Vermögen als Rechtsperson.
Der Verwaltungsrat beschließt einen Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr, er verabschiedet die Jahresrechnung.
Der Verwaltungsrat besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzenden und den vom Pfarrgemeinderat gewählten Mitgliedern. Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder endet mit der Neuwahl eines Verwaltungsrates.