URHEBERRECHT
Das Urheberrecht schützt kreative Werke von Autoren, Künstlern und anderen Schöpfern. Es gibt den Urhebern das Recht, über die Nutzung ihrer Werke zu bestimmen und zu entscheiden, wer sie vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen darf.
Urheberrecht schützt Werke wie Texte, Musik, Bilder, Filme und Software. Die Dauer des Schutzes ist zeitlich begrenzt, in der Regel bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen.
Beim Einstellen eines Bildes auf der Pfarrei-Homepage sind zwingend der/die Urheber anzugeben.
RECHT AM EIGENEN BILD
Das Recht am eigenen Bild schützt die Privatsphäre einer Person im Hinblick auf ihre Abbildung. Es verbietet die unbefugte Veröffentlichung von Bildern, auf denen jemand erkennbar ist, ohne dessen Einwilligung. Ausnahmen bestehen, wenn die Person öffentliches Interesse weckt (z. B. Prominente). Das Recht gilt auch nach dem Tod der Person für eine gewisse Zeit.
Laut Datenschutzgrundverordnung muss von allen namentlich in Artikeln erwähnten Personen und allen auf Bildern erkennbaren Personen die hier zur Verfügung gestellte Einwilligungserklärung unterschrieben werden. Eltern müssen dies für ihre Kinder tun. Ausnahmen bestehen, wenn diese Einwilligung schon bei der Anmeldung zu Taufe, Erstkommunion, Firmung oder zu anderen Gelegenheiten erteilt wurde. Alternativ muss der Autor/Einsender mindestens folgenden Passus schriftlich bestätigen: „Ich habe mit den abgebildeten oder genannten Personen gesprochen, es bestehen keine Einwände“. Das könnte aber rechtlich eine Grauzone darstellen. Die Verantwortung hierfür liegt beim Einsender des Artikels oder Bildes. Das Redaktionsteam kann hierfür keine Verantwortung übernehmen.
Die Einwilligung(en) sollten Sie sich schriftlich geben lassen. Sie muss uns nicht zur Verfügung gestellt werden, aber wir gehen davon aus, dass sie Ihnen vorliegt, wenn Sie das entsprechende Feld ankreuzen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir - das Team für die Öffentlichkeitsarbeit - diese Berechtigungen nicht einholen werden, sondern dass Sie bestätigen müssen, dass Ihnen alle Berchtigungen vorliegen. Ohne diese Angaben Angaben werden wir zumindest die gelieferten Bilder, Fotos, Plakate nicht abbilden.