Wir gehören ein Leben lang zusammen
Gottes Segen für ihre Beziehung und das öffentliche Bekenntnis „Wir gehören ein Leben lang zusammen“, das verbinden Brautpaare, die „sich trauen“ mit der kirchlichen Hochzeit.
Im Sakrament der Ehe schenkt Gott den Paaren seine Gnade und verspricht, sie ein Leben lang auf ihrem Weg zu begleiten. Gleichzeitig sagen die Ehepartner öffentlich JA zueinander und versprechen Verantwortung in Kirche und Gesellschaft und für neues Leben zu übernehmen.
Das Sakrament der Ehe spenden sich Frau und Mann vor dem Vertreter der Kirche (Priester oder Diakon) in einem sakralen Raum (Kirche oder Kapelle).
Es werden jedes Jahr vom Bistum Ehevorbereitungsseminare angeboten, die aber stets eine Einladung sind und keine Verpflichtung.
Erforderlich für die kirchliche Trauung ist eine rechtzeitige Anmeldung im jeweiligen Pfarrbüro, je nachdem, wo die Trauung stattfinden soll.
Dazu muss vom zuständigen Pfarrer mit dem Brautpaar ein sogenanntes „Ehevorbereitungsprotokoll“ ausgefüllt werden. Es geht hier um die Feststellung der Personalien und auch um wichtige Fragen, die mit dem Ehewillen zu tun haben. Diese Fragen bzw. Antworten müssen unterschrieben werden und beschreiben bzw erklären die Fragen, die im Trauungsgottesdienst vom Priester oder Diakon gestellt werden.
Zuständig für dieses Ehevorbereitungsprotokoll ist der Pfarrer der Braut, wenn Braut und Bräutigam katholisch sind, ansonsten der Pfarrer des katholischen Teils des Brautpaares.
Dabei gilt jeweils der erste Wohnsitz.
Sollte die Trauung woanders stattfinden, wird das Ehevorbereitungsprotokoll vom zuständigen Pfarrbüro entsprechend weitergeleitet.
Für die Erstellung des Ehevorbereitungsprotokolls sind ganz wichtig die Taufscheine, die vom Brautpaar in ihrer jeweiligen Taufpfarrei bestellt werden müssen, wenn die Taufe woanders stattgefunden hat als in der aktuellen Wohngemeinde. Sie dürfen nicht älter als ein halbes Jahr sein.
Der Taufschein ist der Nachweis nicht nur der Taufe, sondern des Ledigenstandes der Braut oder des Bräutigams, denn jede kirchliche Trauung wird in das Taufbuch der Taufpfarrei eingetragen – das gilt natürlich international. Es kommt nicht selten vor, dass Taufscheine aus dem Ausland beantragt werden müssen. Hierbei gilt in der Regel, dass sie in Lateinischer Sprache verfasst sind.
Wenn besondere Wünsche des Brautpaares bestehen, z.B. Trauung im Ausland, Trauung in einer evangelischen Kirche (wenn entweder die Braut oder der Bräutigam evangelisch ist), dann müssen diese Ehevorbereitungsformulare ins Bischöfliche Ordinariat nach Mainz geschickt werden mit der Bitte um Erlaubnis des Generalvikars.
Das klingt jetzt zugegeben kompliziert und sehr nüchtern. Besser ist natürlich die jeweilige mündliche Erklärung im seelsorglichen Gespräch.
Die kirchliche Trauung soll ja zu einem innigen und zugleich großen Erlebnis für das Brautpaar werden und auch für alle, die das Brautpaar begleiten und mit ihm feiern. Sie ist ein wichtiges Zeugnis des Glaubens; sie ist ein SAKRAMENT und damit eine bedeutungsvolle Begegnung mit Gott, der das Brautpaar verbindet und mit seinem Segen begleitet. Vor Gott und der Kirche spendet sich das Brautpaar das JA-WORT und damit das SAKRAMENT.
Pfarrer Dieter Bockholt
