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Gremien und Ausschüsse der Pfarrei

Eine Pfarrei lebt vom Engagement der Pfarreimitglieder. Um das pfarrliche Leben insgesamt und vor Ort zu organisieren und zu strukturieren, braucht es Gremien, die jeweils ihren Bereich im Blick haben.

Der Pfarreirat ist das zentrale Gremium der Mitbestimmung in der neuen Pfarrei und führt die Arbeit der bisherigen Pfarrgemeinderäte weiter. In diesem Gremium tauschen sich die gewählten Mitglieder mit dem Pfarrer und weiteren hauptamtlichen Mitarbeitenden aus, beraten gemeinsam und fassen Beschlüsse über die Arbeit in der Pfarrei. 

Damit das Gemeindeleben weiterhin vor Ort getragen und gestaltet werden kann, gibt es jeder Gemeinde einen Gemeindeausschuss. Der Gemeindeausschuss kümmert sich um die Anliegen und Organisation direkt vor Ort in der jeweiligen Gemeinde. Der Gemeindeausschuss ist ein eigenständiges Gremium für die Gemeinde. 

Der Kirchenverwaltungsrat (KVR) wird vom Pfarreirat gewählt. Er vertritt die Pfarrei im Hinblick auf Vermögen, Gebäude und Personal.

Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Pfarreiratswahl 2026 - Pfarrei St. Nikolaus Worms-Wonnegau

Die Wahl wurde am 14./15.3.2026 nach der Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Mainz durchgeführt und zwar als allgemeine Urnenwahl. Von den 23.942 Wahlberechtigten haben 1.892 Personen ihre Stimme abgegeben (davon 849 per Briefwahl); ungültig waren 18 Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 7,9 %.
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Datum:
16. März 2026

Wahlbezirk: 01 ALTRHEIN

NAME

Zahl der Stimmen

NAME

Zahl der Stimmen

Schütte, Claudia

437

Hermann, Bernd

273

Melchior, Bernd

251

 

 

 

Wahlbezirk: 02 AM JAKOBSWEG 

NAME

Zahl der Stimmen

NAME

Zahl der Stimmen

Bugdol, Paul

152

Schuler, Julianne

264

Jurewicz, Katharina

243

Fijas, Daniela

106

Russo, Monika

275

Münnemann Dr., Ansgar

201

 

Wahlbezirk: 03 DOM/ST. MARTIN mit St. PAULUS        

NAME

Zahl der Stimmen

NAME

Zahl der Stimmen

Dannhauer, Xenia

440

Cieslik,   Amadeus

335

Thesen, Heinz

456

Scherer, Sebastian

389

 

Wahlbezirk: 04 EISBACHTAL

NAME

Zahl der Stimmen

NAME

Zahl der Stimmen

Geeb, Andreas

633

Laumann-
Jeschonneck Ursula

602

Zuber, Robin

623

 

 

 

Wahlbezirk: 05 FLÖRSHEIM-DALSHEIM/MÖLSHEIM

NAME

Zahl der Stimmen

NAME

Zahl der Stimmen

Salzig, Valentina

234

Ptok, Gabriele

295

 

Wahlbezirk: 06 GUNDHEIM

NAME

Zahl der Stimmen

NAME

Zahl der Stimmen

Balcar, Sven

580

 

 

 

Wahlbezirk: 07 GUNDERSHEIM

NAME

Zahl der Stimmen

NAME

Zahl der Stimmen

Geeb, Gerhard

611

 

 

 

Wahlbezirk: 08 HERRNSHEIM/ABENHEIM

NAME

Zahl der Stimmen

NAME

Zahl der Stimmen

Bertz, Elke

680

Kercher, Anette

739

Aumann, Denise

713

 

 

 

Wahlbezirk: 09 NORDSTADT

NAME

Zahl der Stimmen

NAME

Zahl der Stimmen

Harsch, Petra

318

Klunk, Ernst-Walter

215

Gispert, Anja

370

Bittner, Eleonore

297

Menrath, Gabriele

311

Ebersberger, Peter

351

Raiß, Stephanie

342

 

 

 

Wahlbezirk: 10 OSTHOFEN

NAME

Zahl der Stimmen

NAME

Zahl der Stimmen

Allermann, Christine

439

Loris, Siegrid

553

 

Wahlbezirk: 11 PFRIMMTAL

NAME

Zahl der Stimmen

NAME

Zahl der Stimmen

Leidig, Christina

374

Helleberg, Monika

194

Seibel-Tiedtke, Tina

238

Korsmeier, Monika

346

 

Wahlbezirk: 12 POLNISCHE GEMEINDE 

NAME

Zahl der Stimmen

NAME

Zahl der Stimmen

Glowacka, Beata

292

Kruczek, Agnieszka

186

Danek,    Edyta

242

 

 

 

Einsprüche gegen die Wahl sind innerhalb von zwei Wochen nach der Wahl schriftlich unter Angabe von Gründen an den Wahlvorstand zu richten.

Worms, den  16.03.2026
Der Wahlvorstand

 

Die gewählten Mitglieder des Pfarreirates

Für den Wahlbezirk 01 ALTRHEIN:

Schütte, Claudia

Hermann, Bernd

Für den Wahlbezirk 02 AM JAKOBSWEG:

Russo, Monika

Schuler, Julianne

Für den Wahlbezirk 03 DOM/ST. MARTIN mit St. PAULUS:

Thesen, Heinz

 

Dannhauer, Xenia

 

Scherer, Sebastian

 

Für den Wahlbezirk 04 EISBACHTAL

Geeb, Andreas

 

Zuber, Robin

 

Laumann-Jeschonneck, Ursula

 

Für den Wahlbezirk 05 FLÖRSHEIM-DALSHEIM/MÖLSHEIM:

Ptok, Gabriele

Für den Wahlbezirk 06 GUNDHEIM:

Balcar, Sven

Für den Wahlbezirk 07 GUNDERSHEIM:

Geeb, Gerhard

Für den Wahlbezirk 08 HERRNSHEIM/ABENHEIM:

Kercher, Anette

 

Aumann, Denise

 

Bertz, Elke

 

Für den Wahlbezirk 09 NORDSTADT:

Gispert, Anja

 

Ebersberger, Peter

 

Raiß, Stephanie

 

Harsch, Petra

 

Für den Wahlbezirk 10 OSTHOFEN:

Loris, Siegrid

 

Allermann, Christine

 

Für den Wahlbezirk 11 PFRIMMTAL:

Leidig, Christina

 

Korsmeier, Monika

 

Für den Wahlbezirk 12 POLNISCHE GEMEINDE:

Glowacka, Beata

 

Danek, Edyta

 

Für die Jugend (auf separater Jugendversammlung gewählt)

Kraft, Chiara

Pfarreirat

Weil wir inzwischen von einer „Pfarrei“ und mehreren „Gemeinden“ sprechen, gibt es nun keinen „Pfarrgemeinderat“ mehr. Das neue pastorale Mitbestimmungsgremium nennt sich „Pfarreirat“.
Datum:
22. Jan. 2026

Zusammensetzung des Pfarreirates

Der Pfarreirat setzt sich aus „geborenen“ (Seelsorgeteam), „gewählten“, „berufenen“ und „beratenden“ Mitgliedern zusammen. Aufgabe des Pfarreirates ist es, die gemeinsame Sendung aller Glieder der Pfarrei darzustellen. Im Pfarreirat sollen sich der Pfarrer und die übrigen Mitglieder über die Angelegenheiten der Pfarrei informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen. (§4 des Statuts für die Pfarreiräte im Bistum Mainz, siehe Link).

In den einzelnen Gemeinden bilden sich Gemeindeausschüsse oder aber Gemeindeteams. Ein Gemeindeausschuss unterstützt den Pfarreirat bei der Erfüllung der diesem obliegenden Aufgaben in der Gemeinde und berichtet ihm in regelmäßigen Abständen darüber. (§11 des Statuts für die Pfarreiräte im Bistum Mainz)

Für die Verwaltung des Vermögens der Pfarrei ist der Kirchenverwaltungsrat zuständig. Er wird vom Pfarreirat gewählt.

a)

Geborene Mitglieder

Pfarrer, Koordinatoren, 3 weitere HA (1 Priester, 1 GR/PR, 1 Diakon)

6

Immer stimm-berechtigt

b)

Gewählte Mitglieder

· 29 direkt zu wählende Personen §3(1)2a

· bis zu 3* Personen der Jugendversammlung §3(1)2b
(* §1 Satz 2 der Satzung für Jugendversammlungen im Bistum Mainz)

29

Immer stimm-berechtigt

c)

Hinzugewählte Mitglieder

§3(1)3

Max 1/3 der direkt gewählten Mitglieder.
Bei der Hinzuwahl sollen besonders berücksichtigt werden: Gemeinden, Bevölkerungsschichten, Altersgruppen, Geschlecht und andere Zielgruppen, die noch nicht ausreichend im Pfarreirat vertreten sind.

2*

Immer stimm-berechtigt

d)

Vertretungen der Kirchorte

§3(1)4

· Vertretung der Kita-Leitungen

· Caritasverband (Tandempartner)

· Je 1 Vertreter:innen weiterer Kirchorte (s.o. ) §2(3)4

8

stimmberechtigt

außer bei der Wahl des Verwaltungsrates

e)

Beratende Mitglieder

§3(2)

· Verwaltungsleiterin

· Stellvertr. Vorsitzende:r Verwaltungsrat

· Mitgliedes des Pastoralteams außerhalb a) können teilnehmen

· die entsandten Mitglieder im Sinne von § 2 Absatz 2 des Statuts für den Rat der Katholikinnen und Katholiken, soweit sie nicht gewählt oder hinzugewählt sind.

· die Pastoralassistentinnen, Pastoralassistenten, Gemeindeassistentinnen und Gemeindeassistenten in der Ausbildung.

1

1

 

 

2

 

 

1

 

Nicht stimm-berechtigt