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Gremien und Ausschüsse der Pfarrei

Eine Pfarrei lebt vom Engagement der Pfarreimitglieder. Um das pfarrliche Leben insgesamt und vor Ort zu organisieren und zu strukturieren, braucht es Gremien, die jeweils ihren Bereich im Blick haben.

Der Pfarreirat ist das zentrale Gremium der Mitbestimmung in der neuen Pfarrei und führt die Arbeit der bisherigen Pfarrgemeinderäte weiter. In diesem Gremium tauschen sich die gewählten Mitglieder mit dem Pfarrer und weiteren hauptamtlichen Mitarbeitenden aus, beraten gemeinsam und fassen Beschlüsse über die Arbeit in der Pfarrei. 

Damit das Gemeindeleben weiterhin vor Ort getragen und gestaltet werden kann, gibt es jeder Gemeinde einen Gemeindeausschuss. Der Gemeindeausschuss kümmert sich um die Anliegen und Organisation direkt vor Ort in der jeweiligen Gemeinde. Der Gemeindeausschuss ist ein eigenständiges Gremium für die Gemeinde. 

Der Kirchenverwaltungsrat (KVR) wird vom Pfarreirat gewählt. Er vertritt die Pfarrei im Hinblick auf Vermögen, Gebäude und Personal.

Pfarreiratswahl

Am 14./15. März wird in der neuen Pfarrei St. Nikolaus Worms-Wonnegau der erste Pfarreirat gewählt.

Auf dieser Seite stellen wir die Kandidierenden für die Wahl vor, Sie finden die Übersicht der Wahllokale und -zeiten sowie eine kurze Erläuterung zum Wahlverfahren.

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Kandidierendenliste zur Pfarreiratswahl

Für die Wahlen zum Pfarreirat gut gerüstet – 39 Kandidatinnen und Kandidaten stehen fest

 

Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des neuen Pfarreirats in der Pfarrei St. Nikolaus, Worms-Wonnegau steht fest.

Der Wahlvorstand freut sich über das hohe Engagement in den Gemeinden der Pfarrei. „Diese Menschen wollen der Kirche ein Gesicht geben und kandidieren deshalb für die Wahlen am 14. und 15. März 2026.“

In den letzten Wochen sind zahlreiche Wahlvorschläge beim Wahlvorstand eingegangen. Insgesamt bewerben sich 39 Kandidatinnen und Kandidaten für den neuen Pfarreirat, für die einzelnen Wahlbezirke stehen bis zu 7 Kandidatinnen zur Wahl.

Aus dieser Zahl an Kandidatinnen und Kandidaten werden durch die Wahl 26 Vertreter:innen in den neuen Pfarreirat gewählt.

Nun hoffen wir auf eine hohe Wahlbeteiligung am 14. und 15. März und ermutigen alle Pfarrmitglieder, ihre Stimme abzugeben.

Die Wahlbenachrichtigungen finden Sie bis Ende Februar im Briefkasten und können, neben der Urnenwahl in den angegebenen Wahllokalen, auch gerne Briefwahlunterlagen anfordern.

Bitte gehen Sie zur Wahl!

Der Wahlvorstand

Unsere Kandidierenden für den Pfarreirat

Altrhein

Am Jakobsweg

03 Dom

04 Eisbachtal

05 FlöDa

06 Gundheim

07 Gundersheim

08 HerrnsheimAbenheim

09 Nordstadt

10 Osthofen

11 Pfrimmtal

12 Polnische Gemeinde

Wahllokale - Wahlzeiten

Wahllokale in

Adresse

Wahlzeiten

Gottesdienste

WAHLBEZIRK ALTRHEIN

Gimsbheim

Pfarrsaal St. Mauritius, Hauptstr. 20, 67578 Gimbsheim

So 8 – 11 Uhr

So 9 Uhr

Eich

Kirche St. Michael, Schanzenstraße 47, 67575 Eich

Sa 17 – 20 Uhr

-

Alsheim

Kita Arche Noah, Bachstraße 8, 67577 Alsheim

So 10 – 13 Uhr

So 11 Uhr WGF

WAHLBEZIRK AM JAKOBSWEG

Westhofen

Haus St. Michael, Am Markt 16, 67593 Westhofen

So 8.30 - 12.30 Uhr

So 11 Uhr WGF

Dittelsheim-Heßloch

Haus St. Sebastian, Kirchgasse 5, 67596 Dittelsheim-Heßloch

So 8 - 12 Uhr

-

Dorn-Dürkheim

St. Joseph-Kirche, Rathausstr. 23, 67585 Dorn - Dürkheim

Sa 17 – 20 Uhr

Sa 18 Uhr

WAHLBEZIRK DOM / ST. MARTIN

Dom

Haus am Dom, Domplatz 3, 67547 Worms

Sa 9.30 – 10.30 +
So 9 – 12 Uhr

So 10 Uhr

St. Paulus

St. Paulus-Kirche, Paulusplatz, 67547 Worms

So 16.30 - 19.30 Uhr

So 19.30 Uhr

WAHLBEZIRK EISBACHTAL

Horchheim

Heilig-Kreuz-Kirche, Goldbergstraße 1, 67551 Worms-Horchheim

Sa 17 – 20 Uhr

Sa 18 Uhr

Heppenheim

Sakristei der Kirche St. Laurentius, Zum Wiesengrund 7, 67551 Worms-Heppenheim

So 12 - 15 Uhr

So 11 Uhr

WAHLBEZIRK FLÖRSHEIM-DALSHEIM/ MÖLSHEIM

Flörsheim-Dalsheim

Pfarrheim, Mittelgasse 1, 67592 Flörsheim-Dalsheim

So 10 – 13 Uhr

So 11 Uhr WGF

WAHLBEZIRK GUNDHEIM

Gundheim

Alter Bahnhof, Bahnhofstraße, 67599 Gundheim

So 8 - 12 Uhr

-

WAHLBEZIRK GUNDERSHEIM

Gundersheim

kath. Pfarrhaus, Am Haspel 1, 67598 Gundersheim

So 8.30 - 12.30 Uhr

So 11 Uhr

WAHLBEZIRK HERRNSHEIM / ABENHEIM

Herrnsheim

Pfarrzentrum, Neuplatzgasse 3 (Ecke Schulgasse), 67550 Worms-Herrnsheim

So 8 – 11 Uhr

So 9 Uhr

Abenheim

Pfarrsaal, An der Kirche 2, 67550 Worms-Abenheim

So 10 – 13 Uhr

So 11 Uhr WGF

WAHLBEZIRK OSTHOFEN/BECHTHEIM/RHEINDÜRKHEIM

Osthofen

Pfarrzentrum St. Remigius, Friedrich-Ebert-Str., 67574 Osthofen

So 8 – 11 Uhr

So 9 Uhr WGF

Bechtheim

St. Lambertushaus, Kirchgasse 3, 67595 Bechtheim

So 10 – 13 Uhr

So 11 Uhr

WAHLBEZIRK NORDSTADT

Hochheim

Kirche Maria Himmelskron, Pfr.-Joh.-Wilh.-Weil-Str. 3, 67549 Worms, ehemalige Bibliothek rechts neben der Kirche

Sa 17 – 20 Uhr

Sa 18 Uhr

Liebfrauen

Liebfrauenkirche, Liebfrauenstift 22, 67547 Worms,
anschl. im Gemeindezentrum, Liebfrauenstift 14

12.30 - 13.30 Uhr +
13:30 - 15:30 Uhr

So 11.30 Uhr

St. Amandus

Gemeindehaus, Stralenbergstr. 17, 67549 Worms
neben dem Kindergarten

So 9.30 - 12:30 Uhr

So 10.30 Uhr WGF

WAHLBEZIRK PFRIMMTAL

Pfeddersheim

Jugendheim, Karlstraße 9, 67551 Worms

So 8.30 - 11.30 Uhr

So 9 Uhr

Kriegsheim

Kirche St. Josef, Metzgasse 9, 67590 Monsheim-Kriegsheim

So 10 - 13 Uhr

So 11 Uhr WGF

WAHLBEZIRK POLNISCHE GEMEINDE

Liebfrauenkirche

Liebfrauen-Kirche, Liebfrauenstift 22, 67547 Worms
anschl. im Gemeindezentrum, Liebfrauenstift 14

So 17 – 18 Uhr
So 18 - 20 Uhr

So 16 Uhr

Wie wird gewählt?

 

In unserer Pfarrei kann jede / jeder Wahlberechtigte bis zu 26 Personen in den Pfarreirat wählen. Es dürfen auch weniger als 26 Personen gewählt werden. Stimmzettel ohne angekreuzte Namen gelten als „nicht abgegeben“ und zählen daher nicht.

Für jeden Wahlbezirk gibt es eine eigene Liste. Hier kann die jeweils benannte Zahl an Personen gewählt werden. Die entsprechende Zahl an Personen im Wahlbezirk mit den meisten Stimmen sind gewählt.

Jede Wahlberechtigte, jeder Wahlberechtigter kann im jeweils (i.d.R. anhand des Wohnortes) festgelegten Wahlbezirk direkt wählen. Dabei ist die Wahlbenachrichtigung vorzulegen. Erfolgt die Wahl in einem anderen Wahlbezirk, ist auch dort die Wahlbenachrichtigung vorzuliegen. Die Wahl wird in diesem Fall als „Vor-Ort-Briefwahl“ durchgeführt, d.h. es ist jeweils noch ein Briefwahlschein auszufüllen. So wird sichergestellt, dass niemand mehrmals wählen kann. Das gilt auch, wenn bei der Wahl im eigenen Wahlbezirk die Wahlbenachrichtigung nicht vorgelegt wird. 

Die Wahl erfolgt durch Ankreuzen der entsprechenden Namen auf dem Stimmzettel.

Ungültig sind alle Stimmzettel, auf denen mehr Namen als zu wählende Personen angekreuzt sind oder die sonstige Zusätze aufweisen (z.B. Unterschrift, Unter- oder Durchgestrichenes oder Kommentare). Sind auf einem Stimmzettel bei einem Wahlbezirk mehr Namen angekreuzt als zu wählen sind, ist nicht der ganze Stimmzettel ungültig, sondern nur die Stimmen des entsprechenden Wahlbezirks.

Briefwahlscheine ohne Unterschrift gelten als „nicht abgegeben“ und zählen daher nicht.

Pfarreirat

Weil wir inzwischen von einer „Pfarrei“ und mehreren „Gemeinden“ sprechen, gibt es nun keinen „Pfarrgemeinderat“ mehr. Das neue pastorale Mitbestimmungsgremium nennt sich „Pfarreirat“.
Datum:
22. Jan. 2026

Zusammensetzung des Pfarreirates

Der Pfarreirat setzt sich aus „geborenen“ (Seelsorgeteam), „gewählten“, „berufenen“ und „beratenden“ Mitgliedern zusammen. Aufgabe des Pfarreirates ist es, die gemeinsame Sendung aller Glieder der Pfarrei darzustellen. Im Pfarreirat sollen sich der Pfarrer und die übrigen Mitglieder über die Angelegenheiten der Pfarrei informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen. (§4 des Statuts für die Pfarreiräte im Bistum Mainz, siehe Link).

In den einzelnen Gemeinden bilden sich Gemeindeausschüsse oder aber Gemeindeteams. Ein Gemeindeausschuss unterstützt den Pfarreirat bei der Erfüllung der diesem obliegenden Aufgaben in der Gemeinde und berichtet ihm in regelmäßigen Abständen darüber. (§11 des Statuts für die Pfarreiräte im Bistum Mainz)

Für die Verwaltung des Vermögens der Pfarrei ist der Kirchenverwaltungsrat zuständig. Er wird vom Pfarreirat gewählt.

a)

Geborene Mitglieder

Pfarrer, Koordinatoren, 3 weitere HA (1 Priester, 1 GR/PR, 1 Diakon)

6

Immer stimm-berechtigt

b)

Gewählte Mitglieder

· 29 direkt zu wählende Personen §3(1)2a

· bis zu 3* Personen der Jugendversammlung §3(1)2b
(* §1 Satz 2 der Satzung für Jugendversammlungen im Bistum Mainz)

29

Immer stimm-berechtigt

c)

Hinzugewählte Mitglieder

§3(1)3

Max 1/3 der direkt gewählten Mitglieder.
Bei der Hinzuwahl sollen besonders berücksichtigt werden: Gemeinden, Bevölkerungsschichten, Altersgruppen, Geschlecht und andere Zielgruppen, die noch nicht ausreichend im Pfarreirat vertreten sind.

2*

Immer stimm-berechtigt

d)

Vertretungen der Kirchorte

§3(1)4

· Vertretung der Kita-Leitungen

· Caritasverband (Tandempartner)

· Je 1 Vertreter:innen weiterer Kirchorte (s.o. ) §2(3)4

8

stimmberechtigt

außer bei der Wahl des Verwaltungsrates

e)

Beratende Mitglieder

§3(2)

· Verwaltungsleiterin

· Stellvertr. Vorsitzende:r Verwaltungsrat

· Mitgliedes des Pastoralteams außerhalb a) können teilnehmen

· die entsandten Mitglieder im Sinne von § 2 Absatz 2 des Statuts für den Rat der Katholikinnen und Katholiken, soweit sie nicht gewählt oder hinzugewählt sind.

· die Pastoralassistentinnen, Pastoralassistenten, Gemeindeassistentinnen und Gemeindeassistenten in der Ausbildung.

1

1

 

 

2

 

 

1

 

Nicht stimm-berechtigt