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§-Zeichen als Mosaik

Hinweisgeberschutz

Das Bistum Mainz ermöglicht Mitarbeitenden und Organmitgliedern sowie Leitungs- und Führungskräften, Ehrenamtlichen und Außenstehenden, Verstöße und Fehlverhalten innerhalb der Organisation zu melden. Grundlage dafür ist das Hinweisgeberschutzgesetz.

Das Gesetz fördert den Schutz von Personen, die Informationen über Verstöße in ihrem Unternehmen oder ihrer Organisation melden. Das Gesetz soll verhindern, dass jemand wegen der Meldung Repressalien im Beschäftigungsverhältnis erleidet. Das Ziel des Gesetzes ist es, einen besseren Schutz für Whistleblower zu schaffen und das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken. Über die Umsetzung im Bistum Mainz wurden die Mitarbeitenden informiert.