Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Pfarreirat gewählt.
Aufgaben:
- Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde
- Vertretung des Vermögens der Kirchengemeinde und der unterstellten Stiftungen im Innen– und Außenverhältnis
- Möglichkeit zur Delegation von Aufgaben in Form von Bevollmächtigungen und Beauftragungen
- Beschluss des Wirtschaftsplans und Feststellung des Jahresabschlusses
Mit der Aufhebung der alten Pfarreien und Pfarrgruppen endet auch die Zuständigkeit aller bisheriger Gremien von PGR und KVR. Für die Übergangszeit bis zur Wahl des Verwaltungsrates (im Mai) sind Verwalter bestellt. Den bestellten Verwaltern obliegen alle Rechte und Pflichten des Verwaltungsrates. Diese Bestellung gilt bis zur Konstituierung des Verwaltungsrates Heilig Geist, Otzberger L.and.