Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Pfarreirat gewählt.
Aufgaben:
- Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde
- Vertretung des Vermögens der Kirchengemeinde und der unterstellten Stiftungen im Innen– und Außenverhältnis
- Möglichkeit zur Delegation von Aufgaben in Form von Bevollmächtigungen und Beauftragungen
- Beschluss des Wirtschaftsplans und Feststellung des Jahresabschlusses
