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Nachrichten für Pfarrgemeinderatswahl 2024 im Bistum Mainz
Wer darf wählen?
12. Juli 2023
Im Bistum Mainz sind alle Katholiken ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wahlberechtigt. Sie müssen möglichst in der Pfarrgemeinde ihren Wohnsitz haben. Über die Wahl werden Sie rechtzeitig durch Ihre Pfarrgemeinde informiert. Sie möchten in einer anderen Pfarrei wählen? Für den Fall, dass Sie in einer anderen Pfarrgemeinde wählen möchten, weil Sie dort aktiv sind oder sich dort beheimatet fühlen, müssen Sie sich aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Wohnortpfarrei austragen lassen und dies im Wahllokal der „Wunsch“- Pfarrei nachweisen. Wenden Sie sich hierfür an Ihr Pfarrbüro! Am Wahltag verhindert? - Möglichkeit zur Briefwahl! Wer am Wahltag verhindert ist, kann bis zum vorletzten Tag vor dem Wahltermin im zuständigen Pfarrbüro Briefwahl beantragen. In vielen Pfarreien wird allgemeine Briefwahl durchgeführt. Das bedeutet, dass jeder wahlberechtigten Person die Briefwahlunterlagen automatisch zugestellt werden.
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Gemeinderäte in Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache
13. Juni 2023
Auch in den Gemeinden anderer Muttersprachen im Bistum Mainz gibt es Gemeinderäte. Diese Gemeinderäte, werden ebenfalls am 16./17. März 2024 neu gewählt. Eine Besonderheit für die Katholiken anderer Muttersprache ist das doppelte Wahlrecht. Sie besitzen ein Wahlrecht für die Wahl des muttersprachlichen Gemeinderates und ein Wahlrecht für den Pfarrgemeinderat in ihrer deutschsprachigen Wohnortpfarrei.
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Jugendvertreterin und Jugendvertreter im PGR oder im Pfarreirat
13. Juni 2023
Damit die Interessen der Jugendlichen in einer Pfarrgemeinde angemessen vertreten werden, gibt es in den Pfarrgemeinderäten im Bistum Mainz die Funktion der Jugendvertreterin bzw. des Jugendvertreters. Die Jugendvertreterin / Der Jugendvertreter wird in der Regel im Vorfeld zur Wahl von einer Jugendversammlung gewählt und in den PGR entsendet. Jugendvertreter/innen sind bereits wählbar, wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nähere Informationen finden Sie unter: http://bistummainz.de/jugend/thema/mitgestalten/jugendversammlungen/index.html
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Wer kann kandidieren?
13. Juni 2023
Im Bistum Mainz sind Katholiken ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wählbar. Sie müssen ordnungsgemäß zur Kandidatur vorgeschlagen sein und schriftlich ihr Einverständnis mit der Kandidatur erklärt haben. Wenn Sie kandidieren möchten, können Sie sich auch selbst vorschlagen. Sie können Ihren Namen in die Kandidatenbox (z.B. in der Kirche) werfen oder Sie sprechen jemanden aus dem Pfarrgemeinderat, den Pfarrer, oder den Wahlausschuss Ihrer Pfarrei direkt an. Wer kandidieren möchte, der braucht... Freude, Kirche der Zukunft zu gestalten Mut zu neuen Ideen Lust, neue Konzepte zu entwickeln und auszuprobieren Interesse am Netzwerken und Kontakte knüpfen Freude am Glauben und der Sorge für die Menschen Etwas Zeit Das Engagement im PGR richtet sich nach den Interessen und zeitlichen Ressourcen der Mitglieder. Der Pfarrgemeinderat tagt in der Regel alle 6 - 8 Wochen. Um die Arbeit effektiver zu gestalten, können Ausschüsse und Projektgruppen gebildet werden.
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Kooperation im Gesamtpfarrgemeinderat
13. Juni 2023
Durch eine gute Kooperation kann der Pfarrgemeinderat gezielter und effektiver auf die verändernden Lebensverhältnisse der Menschen eingehen. Zur Förderung der Kooperation und der Seelsorge im Pastoralen Raum, zur Stärkung des Ehrenamtes, und zur Nutzung vielfältiger Fähigkeiten und Ressourcen kann im Rahmen der Pfarrgemeinderatswahlen 2024 in einer Pfarrgruppe oder auch in einem Pfarreienverbund ein Gesamtpfarrgemeinderat gebildet werden. Hier wird darüber beraten, welche Ziele und Schwerpunkte für die Zukunft der Kirche in der Pastoralen Einheit formuliert und umgesetzt werden müssen.
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Der Pfarreirat
13. Juni 2023
Der Pfarreirat ist das pastorale Gremium auf der Ebene der neu gegründeten Pfarreien im Bistum Mainz. Er führt die Arbeit der bisherigen Pfarrgemeinderäte weiter. Er ist ein Gremium von ausgewählten Gläubigen und Mitgliedern kraft Amtes, das als solches das Volk Gottes der Pfarrei in der Vielfalt seiner Berufungen, Charismen und Dienste repräsentiert. Der Pfarreirat ist das zentrale Gremium der Beteiligung in der Pfarrei. In diesem Gremium sollen sich Pfarrer und die übrigen Mitglieder über die Angelegenheiten der Pfarrei informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen. Mit der Wahl am 16./17. März 2024 werden im Bistum Mainz die ersten Pfarreiräte gewählt.
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