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Pfarrgemeinderatswahl 2024 im Bistum Mainz
Pfarrgemeinderatswahl 2024 im Bistum Mainz

Kooperation im Gesamtpfarrgemeinderat

Datum:
13. Juni 2023
Von:
Ulrich Janson

Durch eine gute Kooperation kann der Pfarrgemeinderat gezielter und effektiver auf die verändernden Lebensverhältnisse der Menschen eingehen.

Zur Förderung der Kooperation und der Seelsorge im Pastoralen Raum, zur Stärkung des Ehrenamtes, und zur Nutzung vielfältiger Fähigkeiten und Ressourcen kann im Rahmen der Pfarrgemeinderatswahlen 2024 in einer Pfarrgruppe oder auch in einem Pfarreienverbund ein Gesamtpfarrgemeinderat gebildet werden.

Hier wird darüber beraten, welche Ziele und Schwerpunkte für die Zukunft der Kirche in der Pastoralen Einheit formuliert und umgesetzt werden müssen.

Wer darf wählen?

Im Bistum Mainz sind alle Katholiken ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wahlberechtigt. Sie müssen möglichst in der Pfarrgemeinde ihren Wohnsitz haben. Über die Wahl werden Sie rechtzeitig durch Ihre Pfarrgemeinde informiert.

Sie möchten in einer anderen Pfarrei wählen?

Für den Fall, dass Sie in einer anderen Pfarrgemeinde wählen möchten, weil Sie dort aktiv sind oder sich dort beheimatet fühlen, müssen Sie sich aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Wohnortpfarrei austragen lassen und dies im Wahllokal der „Wunsch“- Pfarrei nachweisen. Wenden Sie sich hierfür an Ihr Pfarrbüro!

Am Wahltag verhindert? - Möglichkeit zur Briefwahl!

Wer am Wahltag verhindert ist, kann bis zum vorletzten Tag vor dem Wahltermin im zuständigen Pfarrbüro Briefwahl beantragen.
In vielen Pfarreien wird allgemeine Briefwahl durchgeführt. Das bedeutet, dass jeder wahlberechtigten Person die Briefwahlunterlagen automatisch zugestellt werden.