Profanierung der Schlosskirche

Eine Profanierung ist im Sinne des kanonischen Rechts der röm.-kath. Kirche notwendig, wenn die kirchliche Nutzung einer Kirche beendet wird, in unserem Fall durch den Verkauf. Eine Entwidmung wird vom zuständigen Bischof beschlossen. Auch wir haben ein entsprechendes Schreiben von Bischof Dr. Peter Kohlgraf erhalten, in dem er die Profanierung der Kapelle St. Ludwig im Schloss Braunshardt verfügt.

Es ist für niemanden leicht und verursacht immer Bauchweh, eine Kirche als Gottesdienstort zu verabschieden. Gerade und vor allem für Menschen, die über Jahre oder Jahrzehnte ihre Heimat in dieser Kirche hatten, ist es ein schmerzhafter Einschnitt. Kirche ist ja nicht nur ein Gebäude. Mit einer Kirche verbinden viele Menschen kostbare Augenblicke, die ihr Leben berührt haben – Taufen, Hochzeiten, besondere Gottesdienste oder Begegnungen. Umso wichtiger ist es, für einen würdigen Abschluss zu sorgen. Dies soll mit einer feierlichen Andacht am 18. Oktober um 15 Uhr in St. Ludwig zusammen mit Domkapitular Klaus Forster als Vertreter des Bistums Mainz sowie dem leitenden Pfarrer Engelbert Müller und Pfarrer Peter Eckstein verantwortungsbewusst geschehen.