In der Pastoralraumkonferenz im Februar 2024 wurde ein erster Entwurf des Gebäudekonzeptes vorgestellt. Dieses Konzept sieht eine drastische Reduzierung der Kirchen und damit verbundenen Pfarrheime vor. Ebenso wurde die deutliche finanzielle Belastung für die neue Pfarrei sichtbar. In der Zeit von Februar bis Oktober haben sich verschiedene Rückmeldungen, neue Informationen und Klarstellungen ergeben. Zum einen gab es Rückmeldungen und Anmerkungen aus den Gremien der Pfarreien, der Projektgruppen und Gruppierungen, die Mitglieder in die Pastoralraumkonferenz entsenden. Zum anderen haben weitere Gespräche mit Vertretern aus Mainz stattgefunden. Dies alles hat dazu beigetragen, dass das bisher erarbeitete Konzept noch einmal überarbeitet werden musste und der Pastoralraumkonferenz vorgestellt wurde.
Die „neuen“ Konzepte wurden in der Pastoralraumkonferenz auch unter den finanziellen Gesichtspunkten vorgestellt, so das sich anschließend die Vertreter der Gemeinden darüber beraten konnten.
Die veränderten Konzepte sehen nun vor, in der neuen Pfarrei drei bzw. vier Kirchen und Standorte zu erhalten
- Modell „3“: Die Standorte St. Josef, St. Stephan und St. Marien bleiben erhalten.
- Modell „4“: Die Standorte St. Josef, St. Stephan, St. Marien und zusätzlich Zum Heiligen Kreuz bleiben erhalten.
Ebenso ist durch die Rückmeldung deutlich geworden, dass es eine kirchliche Präsenz in Gravenbruch braucht.
- Modell „3+G“: Die Standorte St. Josef, St. Stephan und St. Marien bleiben erhalten und es soll einen Standort für Sozialpastoral in Gravenbruch geben.
- Modell „4+G“: Die Standorte St. Josef, St. Stephan, St. Marien und zusätzlich Zum Heiligen Kreuz bleiben erhalten und es soll einen Standort für Sozialpastoral in Gravenbruch geben.
Nach den Beratungen in den einzelnen Pfarreigruppen wurde sich in der gesamten Pastoralraumkonferenz über diese Konzepte ausgetaucht.
Im nächsten Schritt sind diese Konzepte nun durch die Vertreter der Gemeinden bis Ende Januar 2025 in deren Gremien vorzustellen und diese haben darüber zu entscheiden, für welches Konzept sie votieren und welche Konzepte dem Bischof vorgelegt werden sollen. In der nächsten Pastoralraumkonferenz wird dann entschieden, welche Konzepte letztendlich dem Bischof zur Prüfung und Freigabe vorgeschlagen werden.