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Jugendrat

Die in der Jugendversammlungen gewählten Jugendvertreterinnen und -vertreter bilden gemeinsam den Jugendrat. Sie können ihrerseits weitere Vertreterinnen und Vertreter der Verbände und anderer Kirchorte zur Mitarbeit hinzuziehen und berufen. Alle Mitglieder des Jugendrates sind auch zur Teilnahme an der Pastoralraumkonferenz berechtigt. Damit ist verbindlich eine starke Beteiligung der Jugendlichen gewährleistet.