Das Vermögen der Kirchengemeinden unterstützt die Entwicklung der neuen Pfarreien in vielfältiger Weise. Im Rahmen der Phase II des Pastoralen Weg gilt es, diese Vermögensmassen neu zu ordnen und im Sinne der Dimension des Teilens im Pastoralen Weg in ihrer Verwendung neu zu bestimmen. Vermögen in diesem Sinne zu verwalten, bedeutet auch Teilhabe an der Verantwortung für die neue Pfarrei zu haben. Dieser Verantwortung stellen sich insbesondere die Mitglieder der Verwaltungsräte und der zukünftigen Gemeindeausschüsse.
Die Kirchenverwaltungsräte des Pastoralraums haben die Aufgabe, die Vermögensteile der bisherigen Kirchengemeinden zusammenzuführenden und im Sinne der Pastoral innerhalb der neuen Strukturen zielorientiert einzuplanen. Dabei sind die Bedarfe und Wünsche der einzelnen zukünftigen Gemeinden zu berücksichtigen. Die Struktur eines neuen Wirtschaftsplanes zu gestalten, wird eine wesentliche Aufgabe in der Phase II sein. Ziel ist ein hoher Interessensausgleich aber auch die Entwicklung von Perspektiven für die neue Pfarrei in ökonomischer Hinsicht.
Treffen der Projektgruppe: 26.02.2024 | 12.04.2024