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Namensgebung

Rahmenbedingungen
Den Rahmen beschreibt die Handreichung „Hinweise für die Namen der neuen Pfarreien“ (Stand April 2023), die für alle Pastoralräume des Bistums Mainz bindend ist.
 
Mögliche Namen
  • eine Heilige oder ein Heiliger 
  • eine Selige oder ein Seliger 
  • die Heilige Dreifaltigkeit
  • Jesus Christus mit Nennung eines liturgisch gefeierten Geheimnisses seines Lebens oder seines Namens
  • der Heilige Geist
  • Maria mit einem ihrer liturgisch gefeierten Titel 
  • ein heiliger Engel
  • Name sollte nur einer sein, es sei denn, es handelt sich um Heilige, die zusammen gefeiert werden wie z. B. St. Peter und Paul. 
Inspiration
Inspiration für Namensvorschläge finden sie z. B. auf www.heilige.de vom Bonifatiuswerk, im Ökumenischen Heiligenlexikon oder in der Liste der Heiligen (von A bis Z) bei Wikipedia.
 

Der Prozess im Pastoralraum Gießen-Süd

  • Sammlung von Vorschlägen vom 2. Fastensonntag (25.02.) bis einschließlich Weißer Sonntag (07.04.) per Zettel oder Formular auf der Webseite des Pastoralraumes.
  • Steuerungsgruppe prüft anschließend die Zulässigkeit der Vorschläge und leitet alle(!) zulässigen Vorschläge gesammelt mit an die Mitglieder der Pastoralraumkonferenz weiter.
  • Die Pastoralraumkonferenz am 29.04. reduziert alle Vorschläge auf eine Auswahlliste, aus der der Stimmzettel erstellt wird.
  • Abstimmungszeitraum: Stimmzettel mit einer Stimme für alle Mitglieder der vier bisherigen Pfarreien mit Mindestalter von 16 Jahren (analog zur PGR-Wahl) von Pfingsten (19.05.) bis zum Beginn der Sommerferien (12.07.); anschließend Auszählung.
  • Die Pastoralraumkonferenz am 10.10. schließt sich dem Mehrheitsvotum der abgegebenen Stimmen an und beschließt eine gereihte Liste, die über die Koordinationsstelle im BO an den Bischof gesendet wird.