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Welche Kompetenzen hat der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat ist das zentrale Gremium der Beteiligung in der Pfarrei.
Er ist einerseits das vom Bischof anerkannte Organ zur Förderung des Laienapostolates in der Pfarre (Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über das Laienapostolat „Apostolicam actuositatem“ Nr. 26) und andererseits der für die Pfarrei vorgesehene Pastoralrat (Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche „Christus Dominus“ Nr. 27). Als solcher unterstützt er den Pfarrer in der Wahrnehmung seiner Hirtenverantwortung.

Als das zentrale Gremium der Beteiligung in der Pfarrei wirkt der Pfarrgemeinderat in den kirchlichen und gesellschaftlichen Anliegen der Pfarrei je nach Sachgebiet beratend oder beschließend an der Leitung der Pfarrei mit.