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Wie werden die Vertreter/innen der Jugend gewählt?

Jugendvertreterinnen oder Jugendvertreter werden ausschließlich über die Jugendversammlung gewählt. Als Jugendvertreterin oder Jugendvertreter wählbar sind alle Personen ab 16 Jahren, die in der Pfarrei gemeldet sind (s. § 4 Absatz (3) Satzung für die Jugendversammlung in Pfarrgemeinden im Bistum Mainz).