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Verwaltungsrat

Mit der Aufhebung der alten Pfarreien und Pfarrgruppen endet auch die Zuständigkeit aller bisheriger Gremien von PGR und KVR. 
Für die Übergangszeit bis zur Wahl des Pfarreirates (14./15.März 2026) und des KVR (im Mai) sind Verwalter bestellt. Den bestellten Verwaltern obliegen alle Rechte und Pflichten des Verwaltungsrates. Diese Bestellung gilt bis zur Konstituierung des Verwaltungsrates Heilig Geist- Otzberger L.and.