Mit der Aufhebung der alten Pfarreien und Pfarrgruppen endet auch die Zuständigkeit aller bisheriger Gremien von PGR und KVR.
Für die Übergangszeit bis zur Wahl des Pfarreirates (14./15.März 2026) und des KVR (im Mai) sind Verwalter bestellt. Den bestellten Verwaltern obliegen alle Rechte und Pflichten des Verwaltungsrates. Diese Bestellung gilt bis zur Konstituierung des Verwaltungsrates Heilig Geist- Otzberger L.and.