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Gremien der neuen Pfarrei

Weil wir künftig von einer „Pfarrei“ und mehreren „Gemeinden“ sprechen, gibt es künftig keinen „Pfarrgemeinderat“ mehr. Das neue pastorale Mitbestimmungsgremium nennt sich Pfarreirat. Der setzt sich aus „geborenen“ (Seelsorgeteam), „gewählten“, „berufenen“ und „beratenden“ Mitgliedern zusammen. Aufgabe des Pfarreirates ist es, die gemeinsame Sendung aller Glieder der Pfarrei darzustellen. Im Pfarreirat sollen sich der Pfarrer und die übrigen Mitglieder über die Angelegenheiten der Pfarrei informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen. (§4 des Statuts für die Pfarreiräte im Bistum Mainz)

 

In den einzelnen Gemeinden bilden sich Gemeindeausschüsse oder aber Gemeindeteams. Ein Gemeindeausschuss unterstützt den Pfarreirat bei der Erfüllung der diesem obliegenden Aufgaben in der Gemeinde und berichtet ihm in regelmäßigen Abständen darüber. (§11 des Statuts für die Pfarreiräte im Bistum Mainz)

 

Für die Verwaltung des Vermögens der Pfarrei ist der Kirchenverwaltungsrat zuständig. Er wird vom Pfarreirat gewählt.