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„Kirche heute – Kirche morgen. Kirche in Vielfalt gestalten.“:Pfarreiratswahlen in der neugegründeten Pfarrei St. Nikolaus, Worms-Wonnegau am 14. / 15. März 2026

Zum 1. Januar 2026 wird die neue Pfarrei St. Nikolaus, Worms-Wonnegau, durch den Zusammenschluss der bisherigen Pfarreien des Pastoralraums Worms und Umgebung gegründet.
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Datum:
20. Nov. 2025
Von:
Michael Beermann

Derzeit laufen u.a. die Vorbereitungen für die anstehenden Pfarreiratswahlen auf Hochtouren. „Wir suchen engagierte Männer und Frauen, die Freude daran haben, das Leben in der Pfarrei aktiv mitzugestalten, Menschen zu begleiten, Veranstaltungen zu organisieren und damit ihre Fähigkeiten für Kirche einzubringen.“, betont Frank Greiner, Vorsitzender des Wahlvorstands. “Der Pfarreirat vertritt die Interessen der gesamten Pfarrei. Deshalb ermuntern wir alle Gemeindemitglieder, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen“.

Der Pfarreirat ist das zentrale Gremium der Mitbestimmung in der neuen Pfarrei und führt die Arbeit der bisherigen Pfarrgemeinderäte weiter. In diesem Gremium tauschen sich die gewählten Mitglieder mit dem Pfarrer und weiteren hauptamtlichen Mitarbeitenden aus, beraten gemeinsam und fassen Beschlüsse über die Arbeit in der Pfarrei. Der Pfarreirat wird für drei Jahre bis 2029 gewählt.

Wahlvorschläge können beim Wahlvorstand oder beim noch amtierenden Pfarrgemeinderat und über die ab Anfang Dezember in den Kirchen ausgestellten Kandidatenboxen eingereicht werden.

Der Wahlvorstand

Kontakt: pfarreirat@katholisch-worms-wonnegau.de 

Kandidaten gesucht

Kennen Sie Menschen mit …

…Freude an Glaube und Kirche? Mut zu neuen Ideen? Lust, neue Konzepte zu entwickeln und auszuprobieren? Interesse an Netzwerken und Kontakte knüpfen? Talent, Menschen mit unterschiedlichen Meinungen zusammen zu bringen? Freude, Kirche der Zukunft zu gestalten?


Dann schlagen Sie diese Menschen doch als Kandidatinnen oder Kandidaten für den Pfarreirat vor. Sie können sich auch selbst vorschlagen. Kandidatinnen und Kandidaten müssen katholisch sein, mindestens 18 Jahre alt und ihren Hauptwohnsitz im Bistum Mainz haben.